Wettbewerbsrecht
Bereits seit 2005 beraten wir Betreiber von Webseiten, Online-Shops und Internet-Plattformen zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Wir beraten Mandanten unter anderem:
- bei der rechtsicheren Absicherung des Online-Handels durch die Erstellung von Rechtstexten (AGB etc.) für Online-Shops,
- bei der rechtlichen Prüfung von Webseiten,
- der Erstellung von Nutzungsbedingungen für Internet-Portale, Internet-Plattformen oder
- bei der Entwicklung und rechtlichen Absicherung neuer Geschäftsmodellen sowie
- bei der Prüfung und Begleitung bei Werbe- und Marketingkonzepten bzw. konkreten Marketing- oder Werbaktionen.
Bundesweite Beratung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Bundesweit stehen wir Unternehmen bei der Abwehr und Verteidigung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Seite. Wir sprechen auch aktiv Abmahnungen aus, um Wettbewerbsrechte durchzusetzen und einen fairen Online-Handel zu ermöglichen.
Da sich Gerichtsverfahren im Wettbewerbsrecht manchmal nicht vermeiden lassen, unterstützen wir unsere Mandanten mit unserer jahrelangen Prozesserfahrungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei einstweiligen Verfügungen oder in wettbewerbsrechtlichen Klage-Verfahren.
Ob ein wettbewerbsrechtliches Klageverfahren Aussicht auf Erfolg hat, besprechen wir vorher ausführlich mit unseren Mandanten.
Gern beraten wir Sie im Wettbewerbsrecht und bei der Absicherung Ihres Internethandels.
Senden Sie uns Ihre Anfrage und erhalten Sie eine rechtliche Ersteinschätzung - kostenfrei, schnell und unverbindlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der VDAK e.V. spricht Abmahnungen wegen unzulässiger Garantieangaben gegenüber eBay-Händlern aus. In dem uns vorliegenden Abmahnungsschreiben begründet der VDAK zunächst den Wettbewerbsverstoß und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von 142,80 Euro.
Nachfolgend möchten wir Ihnen eine erste Orientierung geben, was es mit diesen Abmahnungen auf sich hat und wie reagiert werden kann.
Die Kanzlei JusDirekt von Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler mahnt eBay-Händler wegen des fehlenden OS-Links ab. Ausgesprochen werden die Abmahnungen für die Firma Nkodia & Brothers GmbH aus Köln. Unserem Mandanten wird darin vorgeworfen, in seinen eBay-Angeboten den Hinweis auf die OS-Plattform nicht als anklickbaren Link vorgehalten zu haben.
Die Frage, ob ein Ebay-Verkäufer privat oder gewerblich ist, hat juristisch eine enorme Bedeutung. Bei Abmahnungen im Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht kommt es immer wieder vor, dass Mandanten zu Beginn des Beratungsgespräches der festen Überzeugung sind, dass diese Abmahnung unberechtigt sei, weil sie doch bei Ebay lediglich privat tätig sind.
Erneut liegt mir eine Abmahnung der Consult Versicherungsmakler GmbH vor. Vertreten ist die Secura Consult durch Rechtsanwalt Roger Näbig aus Berlin vertreten, der bekanntlich für mehre Firmen Abmahnungen in beachtlichem Umfange ausspricht.
Rostock, 24.08.2016
Erneut wurde uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte FHU für die Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH vorgelegt. Darin wird unserer Mandanschaft vorgeworfen, bei der Bewerbung ihres Ferienhauses einen falschen Endpreis angegeben und damit einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.
Ein Maklervertrag, der per E-Mail geschlossen wurde, ist ein Fernabsatzgeschäft und kann daher vom Verbraucher widerrufen werden. Nach wirksamen Widerruf braucht der Käufer, trotz Kauf der Immobilie, die Maklerprovision nicht zahlen. Das hat der BGH hat heute in zwei Verfahren entschieden (BGH-Urteile vom 7. Juli 2016 - I ZR 30/15 und I ZR 68/15).