Bei Urheberrechtsverletzungen beispielsweise durch unlizenzierte Nutzung von Bild- oder Kartenmaterial ist der Abgemahnte verpflichtet, alles ihm Mögliche zu unternehmen, „um die Rechtsverletzung aus der Welt zu schaffen“.
Nach der Rechtsprechung gehört dazu die umfassende und dauerhafte Löschung bzw. Beseitigung der beanstandeten Nutzung sowohl im Internet als auch in Druckmedien.
In Bezug auf das Internet bedeutet es, dass das streitgegenständliche Kartenmaterial umfassend und dauerhaft gelöscht werden muss:
- von Ihrer Webseite und Ihrem Webserver sowie
- im Google Cache und
- in der Google Bildersuche sowie
- in etwaigen Social Media-Profilen, wie Facebook etc. oder sonstigen Portalen, auf denen Sie aktiv sind.
Unter nachfolgendem Link können Sie Inhalte aus der Google Suche entfernen lassen:
https://www.google.com/webmasters/tools/removals?pli=1
Löschung aus Archive.org
Zur Löschung aus dem Internetarchiv www.archive.org senden Sie bitte folgende E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit der Bitte um Löschung der betreffenden Webseite. Bitte geben Sie die URL der zu löschenden Seite an.
an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
“Dear Sirs and Madams,
Due to legal reasons, I would kindly ask you to delete my following website from your archive:
[URL Ihrer Webseite]
Thank you very much.
Kind regards,
[Ihr Name]"
Erfahrungsgemäß wird die Löschung sehr zügig vorgenommen. Eine Bestätigung der Entfernung Ihrer Webseite aus dem Internetarchiv erfolgt jedoch nicht.
Wie geht es weiter?
Die Rechtslage und das weitere Vorgehen nach Erhalt einer Abmahnung werden wir ausführlich mit Ihnen in der Beratung erörtern.
Ihre Ansprechpartnerin ist Marion Janke (MLE), Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.