Der Verlagsvertrag oder Autorenvertrag ist die Rechts- und Geschäftsgrundlage zwischen dem Kreativen und demjenigen, der das Werk zum Leser und damit zum Käufer bringt. Er ist die wirtschaftliche Basis und sagt viel darüber aus, welches Interesse der Verlag wirklich am wirtschaftlichen Erfolg des Autors und des Buches hat.
Kodak kündigte kürzlich nicht nur eine eigene Kryptowährung für Fotografen an, sondern auch eine Kodak-Plattform, um eine unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder zu stoppen.
Das sorgte nicht nur bei den Kreativen und Juristen für Furore, sondern ließ auch den Aktienkurs des Unternehmens im US-Handel in die Höhe schießen.
Mit dem sogenannten KodakCoin und der dazugehörigen Plattform KodakOne sollen Fotografen ihre Bilder vermarkten und ihre Urheberrechte absichern können.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt (BGH Urteil vom 21. September 2017 - I ZR 11/16 - Vorschaubilder III).
Stellenanzeigen bzw. Stellenbeschreibungen können als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn es sich sich nicht um allgemeine und gängige Formulierungen handelt. Das hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 18.07.2016 entschieden. Das bedeutet: Schreiben Sie keine Anzeigen 1:1 ab.
Die unlizenzierte Nutzung eines Stadtpanes oder Kartenausschnittes stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Dies wird seit vielen Jahren von den Rechteinhabern, wie beispielsweise die Euro Cities AG, die Firma Mairdumont (ehemals Falk-Kartenverlag) und die Firma MKB-Deskkart verfolgt und anwaltlich abgemahnt, wobei teilweise astronomische Schadensbeträge gefordert werden.
Zwar muss sich fragen, ob die geforderten Lizenzgebühren der Karten-Abmahner der Realität entsprechen, d.h. ob der Betrag tatsächlich der Lizenzgebühr entspricht, die realistischerweise (objektiv) am Markt durchsetzbar wäre. Mit Blick auf die kostenlosen Google Maps haben wir schon lange Zweifel daran, Die Gerichte sehen diese derzeit - leider - noch anders.
Die MAIRDUMONT GmbH & Co KG lässt über die MBBS Rechtsanwälte aus Hamburg Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung von Kartenmaterial aussprechen. Geltend gemacht wird die Urheberrechtsverletzung durch die unlizenzierte Verwendung eines Kartenausschnitts bzw. eines Stadtplans im Internet.