Verletzt die Nutzung eines Ausschnitts aus einem Foto das Urheberrecht des Fotografen?
Diese Frage musste das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 22.05.2020 beantworten (LG Hamburg, Az: 308 S 6/18). Grundsätzlich sind auch Teile Lichtbildern urheberrechtlich geschützt und für die Nutzung ist die vorherige Zustimmung des Urhebers erforderlich.
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet für die LEONINE Distribution GmbH Abmahnungen wegen die Tauschbörsen-Nutzung des Films "Midway - Für die Freiheit" In dem Abmahnschreiben heißt es, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem bittorrent-Netzwerk illegal zum Upload bereit gestellt worden sei.
Foto-Abmahnungen in Social-Media-Netzwerken waren in der Vergangenheit eher selten. Zwar gab es fotorechtlichen Abmahnungen auch in der Vergangenheit, z.B. die Volkert Knieper Verwaltung GmbH. Diese waren aber verschwindend gering, gemessen an der enorm hohen Anzahl von Fotos, die täglich auf Facebook, Instagram, Pinterest oder anderen Netzwerken geteilt werden.
Aktuell beobachten wir allerdings, dass Urheber vermehrt auch gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Fotos und Grafiken auf Facebook oder Instagram vorgehen.
In einer uns vorgelegten Abmahnung geht die Kanzlei Waldorf Frommer gegen die unerlaubte Tauschbörsen-Nutzung des Films "RAMBO: Last Blood" vor und fordert die Zahlung von EUR 915,00.
In dem Abmahnschreiben heißt es, es sei festgestellt worden, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem bittorrent-Netzwerk illegal zum Upload bereitgestellt worden sei.
„Pacta sunt servanda“ lautet ein wesentlicher Grundsatz des Rechts, was auf deutsch heißt: „Verträge sind zu erfüllen.“
An diesen Grundsatz sollte jede Vertragspartei unbedingt vor Unterzeichnung des Verlagsvertrages denken. Aus der Praxis in der Bearbeitung von Mandaten im Verlagsrecht wissen wir jedoch, dass es anders ist. In den seltensten Fällen liest sich der Autor den Verlagsvertrag durch oder versteht, was das Kleingedruckte tatsächlich für seine Rechte an seinem Werk bedeuten.
Der Film SICARIO 2 - Day of the Soldado steht derzeit auf der Abmahnliste der Rechtsanwälte Waldorf Frommer. Im Auftrage der in Berlin ansässigen Firma Studiocanal GmbH verschickt die Kanzlei Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte an dem Film. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film Sicario unerlaubt in einer Internet-Tauschbörse genutzt zu haben.