Begeht ein YouTube-Nutzer mit dem hochgeladenen Content eine Urheberrechtsverletzung, ist YouTube verpflichtet, den Namen und die Anschrift des Nutzers an den Rechteinhaber herauszugeben. YouTube ist allerdings nicht verpflichtet auch die E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adresse des betreffenden Nutzers mitzuteilen. Das geht aus der Urteil des BGH vom 10. Dezember 2020 hervor (BGH, Urteil vom 10.12.2020, Az: I ZR 153/17 – YouTube-Auskunft).
Wieder einmal wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen unerlaubter Tauschbörsen-Nutzung zur Beratung vorgelegt. Gegenstand des aktuellen Abmahnschreibens ist der Film "ES Kapitel 2" (IT - Chapter Two).
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass der Film über seinen Internetanschluss in einem bittorrent-Netzwerk illegal zum Upload bereit gestellt worden sei.
Was passiert eigentlich mit meinem Verlagsrecht und meinem Urheberrecht, wenn der Autor verstirbt? Wer darf das Werk bearbeiten? Wer darf über die Verlags- und Urheberrechte bestimmen? Und vor allem: Wer stehen die Einnahmen und Tantiemen zu?
Diese Fragen stellen uns Autorinnnen und Autoren regelmäßig, wenn wir ihre Verlagsverträge prüfen und mit ihnen besprechen.
Verletzt die Nutzung eines Ausschnitts aus einem Foto das Urheberrecht des Fotografen?
Diese Frage musste das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 22.05.2020 beantworten (LG Hamburg, Az: 308 S 6/18). Grundsätzlich sind auch Teile Lichtbildern urheberrechtlich geschützt und für die Nutzung ist die vorherige Zustimmung des Urhebers erforderlich.
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet für die LEONINE Distribution GmbH Abmahnungen wegen die Tauschbörsen-Nutzung des Films "Midway - Für die Freiheit" In dem Abmahnschreiben heißt es, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem bittorrent-Netzwerk illegal zum Upload bereit gestellt worden sei.
Foto-Abmahnungen in Social-Media-Netzwerken waren in der Vergangenheit eher selten. Zwar gab es fotorechtlichen Abmahnungen auch in der Vergangenheit, z.B. die Volkert Knieper Verwaltung GmbH. Diese waren aber verschwindend gering, gemessen an der enorm hohen Anzahl von Fotos, die täglich auf Facebook, Instagram, Pinterest oder anderen Netzwerken geteilt werden.
Aktuell beobachten wir allerdings, dass Urheber vermehrt auch gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Fotos und Grafiken auf Facebook oder Instagram vorgehen.