Datenschutz gilt auch für juristische Personen (VG Rheinland-Pfalz)
Datenschutz gilt auch für juristische Personen (VG Rheinland-Pfalz)
Verfassungsgerichtshof (VG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Mai 2014 - B 0035/12
Der Datenschutz ist nicht auf natürliche Personen beschränkt. Auch juristische Personen (z.B. GmbH) und Personengesellschaften (z.B. GbR) können sich auf den Datenschutz berufen, soweit die staatliche informationelle Maßnahme ihre spezifische Freiheitsausübung, d. h. insbesondere ihre wirtschaftliche Tätigkeit, gefährdet. Dies hat das VG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 13.05.2014 (Az: B 0035/12) entschieden.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Datenschutzrecht: Rechtsanwältin Marion Janke (MLE), Fachanwältin für Urheber- & Medienrecht
Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen. Also nicht voreilig unterschreiben oder zahlen.
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