Rostock, 18.10.2012
Die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Step up: Miami Heat 3D“ wird derzeit von der Constantin Film Verleih GmbH verfolgt. Versendet werden die Abmahnungen von den Rechtsanwälten Waldorf und Frommer aus München.
Constantin Film und die Rechtsanwält Waldorf Frommer sind uns bereits aus anderen Mandaten bekannt. Daher können wir insbesondere in diesen Abmahnungen nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen.
Abmahnungsgrund: Miami Heat
Unerlaubtes Herunterladen bzw. zum Upload bereitstellen des Films Step up: Miami Heat 3D in Internet-Tauschbörsen.
Forderungen des Abmahners Constantin Film
Es werden Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von 956 € gefordert. Weiterhin wird die Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung haben die Anwälte Waldorf Frommer beigefügt.
Unsere Empfehlung
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen. Und das verursacht unnötige und vor allem hohe Kosten.
2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!
Diese ist zu weitgehend und braucht so nicht unterschrieben werden. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass die vorformulierte Erklärung unterzeichnet werden muss. Auch wenn es die Rechtsanwälte Waldorf ausführen, dass die Unterlassungserklärung nicht abgeändert werden darf. Selbstverständlich darf man das und die Rechtsanwälte Waldorf Frommer müssen das auch akzeptieren – und tun es in der Praxis natürlich auch!
3. Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!
Es sollte vermieden werden, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten die falschen Informationen preiszugeben. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund, Ihre Forderungen eventuell zu reduzieren.
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, um unberechtigte und überhöhte Zahlungen zu vermeiden und den Rechtsstreit ohne Gerichtsverfahren zu beenden
Abmahnung von Constantin Film / Waldorf Frommer erhalten?
Rufen Sie uns einfach an oder übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Unterlagen. Wir unterbreiten Ihnen umgehend ein Beratungsangebot.
Sie erreichen uns unter: 0381 – 877 410 310 oder kanzlei (at) medienrecht-urheberrecht.de
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheberrecht u. Medienrecht
Tags: Abmahnung, Waldorf Frommer, Step up miami heat, Constantin Film, Urheberrecht, Anwalt Rostock