Unserer Rostocker Kanzlei für Urheberrecht liegen weitere Tauschbörsen-Abmahnungen für Computerspiele der Koch Media GmbH vor. Die Koch Media GmbH wird dabei durch die Rechtsanwälte Reichelt Klute Assmann, kurz rka vertreten. Dem abgemahnten Inhaber eines Internetanshlusses wird vorgeworfen, das Computerspiel
- Operation Flashpoint Red River
unerlaubt in einer Internet-Tauschbörse "zum Upload bereit gestellt" zu haben. Die Koch Media GmbH lässt nicht nur die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Operation Flashpoint Red River" abmahnen, sondern auch an folgenden PC-Spielen ,
- Suppreme Commander 2
- Armada 2526
- Just Cause F1 2010
- Total War - Rome II
- Dead Island
- Saint Row IV
- Risen 2: Dark Waters
- Risen 3 - Titan Lords
- Tomb Raider
-
Sleeping Dogs
-
X- Rebirth
-
Metro - Last Night
Forderung der Koch Media GmbH, Computerspiel "Operation Flashpoint Red River"
- Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten: 800,00 Euro
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Abgemahnt? Was tun?
Regelmäßig können wir nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist zu weitgehend und als Schuldanerkenntnis formuliert. Es besteht keine Verpflichtung, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Vielmehr sollte diese geprüft und entsprechend inhaltlich abgeändert (modifiziert) werden, um die Haftung für die Zukunft zu reduzieren.
Geben Sie gegenüber der Gegenseite keine unnötigen und falschen Informationen preis. Ist die Tat - wenn auch irrtümlich - erst eingestanden, gibt es kaum ein zurück und für die Gegenseite keinen Grund, den geforderten Vergleichsbetrag unter Umständen noch zu reduzieren.
Lassen Sie sich nicht durch die oft sehr kurzen Fristen unter Druck setzen!
Ihr Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Marion Janke (MLE), Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht.