Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) mahnt für den Rechteinhaber Koch Media GmbH die Rechtsverletzung an dem Computerspiel Risen 2 - Dark Waters ab. Das PC-Spiels Risen 2 wurde erst vor wenigen Monate veröffentlicht.
Update vom 12.01.2015: Auch die Version "Risen 3 - Titan Lords" ist Gegenstand von Abmahnforderungen.
Uns sind die Abmahnungen der Koch Media bereits aus anderen Vorgängen bekannt. Daher können wir nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung für Risen 2 unverändert zu unterzeichnen. Der Abgemahnte ist rechtlich nicht verpflichtet, die vorformulierte Erklärung zu unterschreiben.
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, um unberechtigte und überhöhte Zahlungen zu vermeiden.
Die Koch Media GmbH geht ebenfalls gegen die Tauschbörsennnutzung der folgenden Computerspiele vor:
- Total War - Rome II
- Dead Island
- Saint Row IV
- Risen 3 - Titan Lords
- Tomb Raider
- Sleeping Dogs
- x- Rebirth
- Metro - Last Night
- Kayne & Lynch 2
- Operation Flashpoint Rivers
- Supreme Commander 2
- Armada 2526
- Just Cause F 2010
Abmahner: Koch Media GmbH
Abmahngrund
- Urheberrechtsverletzung durch Download und Bereitstellen des Computerspiels Risen 2 in einer Internet- Tauschbörse.
Forderung des Abmahners Koch Media
- Zahlung eines Schadensersatzes von 800,00 Euro
- Abgabe einer 30 Jahre wirksamen Unterlassungserklärung
Abgemahnt - Was tun?
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen. Diese sind oft unwirksam! Also nicht voreilig unterschreiben oder zahlen.
- Wir können nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeändert zu unterzeichnen. Die Formulierung enthält ein Schuldeingeständnis und die Verpflichtung zur Zahlung des Vergleichsbetrages.
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Tags: Abmahnung, Koch Media, Reichelt Klute Aßmann, .rka, Computer-Spiel, Rostock