Uns wurde erneut eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit Bitte um Vertretung vorgelegt. Darin wird dem Inhaber eines Internetanschlusses vorgeworfen, eine Staffel der TV-Serie "HOMELAND" unerlaubt in einer Internet-Tauschbörse genutzt zu haben.
Inhalt der Abmahnung
Zunächt wird in dem Abmahnschreiben mitgeteilt, dass die 20th Century Fox Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte an der Serie "Homeland" in Deutschland ist.Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die TV-Staffel "Homeland - R wie Rodeo" in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und damit gleichzeitig anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten zu haben. Dies stelle eine Verletzung der Urheberrechte der 20th Century Fox dar.
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind uns bereits aus zahlreichen anderen Mandaten bekannt. Wie berichtet mahnt die Kanlzei sowohl für die 20th Century Fox als auch für die Firma Warner Bros. u.a. folgende Serien ab wie The Big Bang Theory, How I met your mother oder New Girl.
Was wird in der Abmahnung gefordert?
Wie in allen Abmahnungen werden auch hier die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergebenden drei üblichen Ansprüche geltend gemacht. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert,
- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und
- einen Schadensersatzes sowie Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 465,00 € zu zahlen.
Wofür haftet der Anschlussinhaber bei Tauschbörsen-Abmahnung?
Grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für die ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist - entweder als Täter oder als sogenannter Störer. Als Störer haftet derjenige, der inirgendeiner Weise an der Rechtsverletzung beteiligt war, beispielsweise, weil der das WLAN nicht hinreichend gesichert oder anderen Personen seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat.
Ob diese Täter-Vermutung tatsächlich zutreffend ist oder ob entkräftet werden kann, kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Selbst wenn die Rechtsverletzung unter ihrem Anschluss erfolgt ist, kann versucht werden, die Forderung zu reduzieren oder gar ganz zurück zu weisen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften Eltern nicht für die Handlungen ihrer volljährigen Kinder, wenn sie vorher keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihre Kinder Tauschbörsen nutzen.
Gleiches gilt für den Ehe- oder Lebenspartner. Sofern keine Anlass zur Vermutung besteht, dass der Partner Musik oder Filme aus Tauschbörsen nutzt, besteht nach der Rechtsprechung keine Pflicht das Internetverhalten des Partners zu prüfen oder diesen zu belehren. Der Umfang der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten hängt vom Alter des Kindes ab.
Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?
Selbst wenn die Rechtsverletzung unter Ihrem Anschluss erfolgt ist, bestehen gute Chancen, die Abmahnung zurückzuweisen oder die Forderung zu reduzieren.
Für unsere Mandanten haben wir bereits zahlreiche Klagen gegen Abmahner gewinnen können.
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten und sind unsicher, wie Sie regieren sollen? Wir unterstützen Sie dabei, den Rechtsstreit schnell, sicher und kostengünstig zu beenden.
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Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwältin Marion Janke (MLE), Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
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