Rostock, 16.07.2014
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt nunmehr die Fernsehserie How I met you Mother, Staffel 9, ab. Versendet werden die Forderungsschreiben durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München.
Die Liebhaber US-amerikanischer TV-Serien müssen verstärkt mit Abmahnungen rechnen. Aus den uns vorliegenden Abmahnschreiben geht dei Kanzeli Waldorf Frommer im Auftrage der 20th Century Fox unter anderem gegen den Downlowd folgender Fernsehserien vor:
Uns sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer bereits aus zahlreichen anderen Mandaten bekannt. Wir können daher nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeändert zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldeingeständnis formuliert und beinhaltet die Zahlungsverpflichtung für den Schadensersatz.
Abmahnungsgrund: Urheberrechtsverletzung
Dem Abgemahnten wird eine Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie "How I met your mother" durch Bereitstellen in einer Internet-Tauschbörse vorgeworfen.
Forderung des Abmahners Twentieth Century Fox
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von insgesamt 965,00 €
Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
So Reagieren Sie richtig.
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen. Diese sind oft unwirksam! Also nicht voreilig unterschreiben oder zahlen.
- Unterzeichnen Sie nicht die von der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Rechtsberatung und Änderung der Erklärung.
Wofür haftet der Anschlussinhaber bei Tauschbörsen-Abmahnung?
Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch, also ein rechtliche Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegeben ist. Dies ist nur der Fall, wenn
- sie selbst das in der Abmahnung genannte Werk in einer Internet-Tauschbörse genutzt haben oder
- dies durch eine Familienmitglied erfolgt ist oder
- ihr Wlan nicht ausreichend abgesichert war, so dass Zugriffe von Dritten möglich waren.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften Eltern nicht für die Handlungen ihrer volljährigen Kinder, wenn sie vorher keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihre Kinder Tauschbörsen nutzen. Gleiches gilt für den Ehe- oder Lebenspartner. Sofern keine Anlass zur Vermutung besteht, dass der Partner Musik oder Filme aus Tauschbörsen nutzt, besteht nach der Rechtsprechung keine Pflicht das Internetverhalten des Partners zu prüfen oder diesen zu belehren.
Bei Minderjährigen hängt der Umfang der Belehrungs- oder Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vom Alter des Kindes ab.
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, um unberechtigte und überhöhte Zahlungen zu vermeiden und den Rechtsstreit ohne Gerichtsverfahren zu beenden
Abmahnung wegen Download der TV-Serie "how I met your mother" erhalten?
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Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke (MLE), Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht