Rostock, 04.02.2014
Die Constantin Film Verleih GmbH versendet derzeit Abmahnungen über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegenVerletzung der Urheberrechte an dem Film "Fack ju Göhte". Mit der Abmahnung werden im Auftrag des Rechteinhabers Constantin Film Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 815,00 Euro geltend gemacht.
Uns sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer bereits aus zahlreichen anderen Mandaten bekannt. Wir können daher nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeändert zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldeingeständnis formuliert und beinhaltet die Zahlungsverpflichtung für den Schadensersatz.
Mehrfachabmahnung wegen "Fack ju Göhte" - Film + Musik
Zweimal abgemahnt wegen eines Film? Uns liegt ein Fall vor, in dem dem ein Anschlussinhaber sowohl wegen des Göhte-Films von Constantin Film, als auch wegen der Musik zum Film von der Mec-Early Entertainment GmbH abgemaht wurde. Die Mec-Early Entertainment lässt über die Kanzlei FAREDS vortragen, sie sei Rechteinhaberin an dem Musikwerk "Theater Nachts" aus dem Film "Fack ju Göhte". Der Abgemahnte soll mithin für den Film 815 € zahlen und für die Musik 339,50 €.
Bei diesen Mehrfachabmahnungen auf ein und denselben "Gegenstand" wäre zunächst zu klären, wem denn die Rechte an der Musik zustehen, wenn diese ausschließlich in Zusammenhang mit dem Film und nicht separat verwendet wird. Hier sind die Ausführungen der Kanzlei FAREDS für die Mec-Early Entertainment bisher recht dünn, weshalb an der REchteinhaberschaft gezweifelt werden darf.
Auch im Zusammenhang mit der Nutzung des Film "Hangover 3" in Tauschbörsen liegen uns Fälle vor, in denen der Film und die dazugehörige Filmmusik von RA Daniel Sebastian im Auftrage von Robert Diggs separat abgemahnt worden sind.
Abmahnungsgrund: Urheberrechtsverletzung am Film "Fack ju Göhte"
Dem Abgemahnten wird eine Urheberrechtsverletzung an dem dem Filmwerk "Fack ju Göhte" durch Bereitstellen in einer Internet-Tauschbörse vorgeworfen.
Forderung des Abmahners Constantin Film
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber Constantin Film Verleih GmbH
- Zahlung von insgesamt 815,00 €
Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
2. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen. Diese sind oft unwirksam! Also nicht voreilig unterschreiben oder zahlen.
3. Unterzeichnen Sie nicht die von der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Rechtsberatung und Änderung der Erklärung.
Abmahnung von Constantin Film für den Film "Fack ju Göhte" erhalten?
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Autorin und Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht
Tags: Abmahnung, Waldorf Frommer, Twentieth Century Fox, Prometheus, Urheberrechtsverletzung, Anwalt Rostock