Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) mahnt für den Rechteinhaber Koch Media GmbH die Rechtsverletzung an dem Computerspiel Total War - Rome II ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Strategiespiel Total War unerlaubt in einer Tauschbörse genutzt zu haben.
Uns sind die Abmahnungen der Koch Media bereits aus anderen Vorgängen bekannt. Daher können wir nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung für Total War - Rome II unverändert zu unterzeichnen. Der Abgemahnte ist rechtlich nicht verpflichtet, die vorformulierte Erklärung zu unterschreiben.
Die Koch Media GmbH geht ebenfalls gegen die Tauschbörsennnutzung der folgenden Computerspiele vor:
- Suppreme Commander 2
- Armada 2526
- Just Cause F1 2010
- Dead Island
- Saint Row IV
- Risen 2: Dark Waters
- Risen 3 - Titan Lords
- Tomb Raider
-
Sleeping Dogs
-
X- Rebirth
-
Metro - Last Night
Weiterhin liegt uns ein Schreiben von den Anwälten Reichelt Kluthe Assman für den Softwarehersteller Topware Entertainment für das Computerspiel "Two Worlds" vor.
Abmahngrund
- Urheberrechtsverletzung durch Download und Bereitstellen des Computerspiels Total War - Rome II in einer Internet- Tauschbörse.
Forderung des Abmahners Koch Media
- Zahlung eines Schadensersatzes von 800,00 Euro
- Abgabe einer 30 Jahre wirksamen Unterlassungserklärung
Unsere Empfehlung nach Erhalt einer Abmahnungen
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen. Diese sind oft unwirksam! Also nicht voreilig unterschreiben oder zahlen.
- Wir können nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeändert zu unterzeichnen. Die Formulierung enthält ein Schuldeingeständnis und die Verpflichtung zur Zahlung des Vergleichsbetrages.
Abmahnung von Koch Media / Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann erhalten?
Ob überhaupt eine Haftung besteht und in welcher Höhe, ist für jeden Einzelfall zu prüfen. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BGH lohnt es sich eine Prüfung inbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nciht begangen hat. Auch Eltern haften nicht immer für ihre Kinder.
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, um unberechtigte und überhöhte Zahlungen zu vermeiden und den Rechtsstreit ohne Gerichtsverfahren zu beenden
Rufen Sie uns einfach an oder übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Unterlagen. Wir unterbreiten Ihnen umgehend eine kostenfreie Ersteinschätzung sowie ein Beratungsangebot.
Sie erreichen uns unter: 0381 – 877 410 310 oder kanzlei (at) medienrecht-urheberrecht.de
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke (MLE), Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.