21. April 2010
Aktuell wurden der Kanzlei für Urheber- und Medienrecht zwei Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte an dem Musiktitel/ der Tonaufnahme „Monsta“ von dem Chartcontaienr „German Top 100 Singlecharts - Chart Container“ zur Beratung vorgelegt. Dargeboten wird der Titel „Monsta“ von Culcha Candela. Als Rechteinhaber ist in der Abmahnung die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment genannt. Abgemahnt wird durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang.
Update: 7. Juni 2010 - Titel "Hamma" von Culcha Candela
Nümann + Lang mahne neben dem Titel "Monsta" aktuell auch wegen des Titels "Hamma" von Culcha Candela ab. Auch dieser Titel steht, nach Angaben von Nümann + Lang in der Rechteinhaberschaft der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment.
1. Abmahnungsgrund
Unerlaubtes Herunterladen bzw. zum Upload Bereitstellen der Titel in Tauschbörsen/ Filesharing-Netzwerken im Internet
2. Forderung der Abmahner
Schadensersatz und Anwaltskosten sowie die Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt. Hier ist allerdings Vorsicht geboten! Denn die Erkärung enthält Vertragsstrafe-Versprechen von 5.100 Euro, die Verpflichtung des Vergleichsbetrages und zudem als Schuldeingeständnis formuliert.
3. Unsere Empfehlung:
Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen. Und das verursacht unnötige und hohe Kosten.
Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!
In diesem Falle kann die Kanzlei für Urheber- & Medienrecht nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist zu weitgehend und braucht so nicht unterschrieben werden. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass die vorformulierte Erklärung unterzeichnet werden muss.
Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!
Es sollte vermieden werden, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten die falschen Informationen preiszugeben. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund Ihre Forderungen eventuell zu reduzieren.
4. Achtung Mehrfachabmahnung bei German Top 100 Singlecharts!
Container“ erhalten hat.
Der Chart-Sampler Top 100 Singlecharts wird allein nach den uns vorliegenden Abschmahnungen, schon 6 verschiedene Titel betroffen sind. Hier ist zu überlegen, ob nach Erhalt der ersten Abmahnung wegen angeblich unerlaubten Filesharings von Titeln dieses Musiksamplers eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung bezüglich der anderen abgemahnten Titel abgegeben wird.
Abgemahnt werden bisher die folgenden Titel:
- Fever -von Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Pfeifer und Manuel Reuter durch Rechtsanwälte Nümann + Lang
- So ein schöner Tag - Fliegerlied von der Hitmix Agentur durch die Anwaltskanzlei Baek Law
- Bushido mit "Bushido produziert Sonny Black & Frank White" durch Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
- Bushido mit "Bushido (feat. Karel Gott): Für immer jungdurch Rechtsanwäte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
- Frauenarzt und Manny Marc - was geht ab (Wir feiern die ganze Nacht) in der Rechteinhaberschaft von DigiProtect durch Rechtsanwälte Denecke & Axthausen
- Axel Fischer mit dem Titel "Amsterdam" von der Hitmix Agentur, Inh. Erich Öxler durch Rechtsanwälte BEAK LAW
- Culcha Candela mit dem Titel "Monsta", Rechtsanwälte Nümann + Lang mahnen hier für die Firma Styleheads Gesellschaft für Enterntainment GmbH ab
- Culcha Candela mit dem Titel "Hamma", Rechtsanwälte Nümann + Lang mahnen hier für die Firma Styleheads Gesellschaft für Enterntainment GmbH ab
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Marion Janke, MLE, Fachanwältin für Urheberrecht & Medienrecht