AG Aachen, Urteil vom 16.07.2010 (Az: 115 C 77/10)
Die Filesharing-Abmahner mit ihren hohen Kostenforderungen mussten eine herbe Schlappe hinnehmen: Beim Anbieten eines aktuellen Musikalbums in einer Internettauschbörse beträgt der Streitwert 3.000 Euro. Das hat das AG Aachen mit einem nun veröffentlichten Urteil vom 16.07.2010 entschieden (Az: 115 C 77/10) und damit die eingeklagte Abmahnkosten um 2500 Euro reduziert.
Bei der außergerichtlichen Abmahnung war die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei von einem Streitwert in Höhe von 50.000,00 EUR ausgegangen. Das Gericht hielt diesen Streitwert und die von den Anwälten eingeklagten Abmahnkosten für überhöht. Begründung: maßgeblich für den Streitwert ist der tatsächliche Wert des verfolgten Interesses. Bei der Reduzierung der Abmahnkosten orientierte sich das AG Aachen an Entscheidungen des OLG Köln. Die Kosten für den Beklagten verringerten sich damit um 2500 Euro auf ca. 689,90 Euro. Es ist also keineswegs aussichtslos, sich gegen die überzogenen Abamhnksoten zu wehren
Filesharing-Streitwert bei aktuellem Musikalbum 3.000 Euro
Das Urteil im Volltext finden Sie hier in unserer Urteilsdatenbank. Ihre Ansprechpartnerin im Urheberrecht ist Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
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