Die Koch Media GmbH versendet Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts an ihrem Computerspiel "Kayne & Lynch 2". Beauftragt hat die Koch Media diesmal die Rechtsanwälte Reichelt Klute Assmann, kurz rka. Die Koch Media lässt nicht nur die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Kayne & Lynch 2 , sondern auch an den folgenden PC-Spielen abmahnen:
- Suppreme Commander 2
- Armada 2526
- F1 2010
- Total War - Rome II
- Dead Island
- Saint Row IV
- Risen 2: Dark Waters
- Risen 3 - Titan Lords
- Tomb Raider
- Sleeping Dogs
- x- Rebirth
- Metro - Last Night
- Kayne & Lynch 2
- Operation Flashpoint Rivers
In der Abmahnung heißt es, die Koch Media "stellt her und vertreibt Computersoftware, namentlich im Bereich der Spielesoftware." Das abgemahnte Computerspiel "Kayne & Lynch 2" sei seit Juni 2010 auf dem Markt und die Koch Media verfüge über "die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte an diesem Spiel der Fa. Square Enix Ltd., London". Ein Nachweis über die wirksame Einräumung der erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an "Kayne & Lynch 2" liegt dem uns vorliegenden Abmahnschreiben nicht bei.
Forderung der Abmahner
- Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten: 800 Euro
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Erfahrungsgemäß können wir nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, da diese zu weitgehend formuliert. Auch wenn die Abmahner einen anderen Eindruck erwecken wollen, es besteht keine Verpflichtung, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Vielmehr sollte diese inhaltlich abgeändert werden, um die Haftung für die Zukunft zu reduzieren. Lassen Sie sich nicht durch die oft sehr kurzen Fristen unter Druck setzen.
Abmahnung von .rka / Koch Media erhalten?
Ob überhaupt eine Haftung besteht und in welcher Höhe, ist für jeden Einzelfall zu prüfen. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BGH lohnt es sich eine Prüfung inbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat. Auch Eltern haften nicht immer für ihre Kinder.Selbst wenn die Rechtsverletzung unter Ihrem Internetanschluss erfolgt ist, lohnt sich angesichts der aktuellen Rechtssprechung eine Überprüfung der Forderung, das diese oft überhöht sind.
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, um unberechtigte und überhöhte Zahlungen zu vermeiden und den Rechtsstreit ohne Gerichtsverfahren zu beenden
Rufen Sie uns einfach an oder übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Unterlagen. Wir unterbreiten Ihnen umgehend ein Beratungsangebot.
Sie erreichen uns unter: 0381 – 877 410 310 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht
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