Für welche Zahlungsarten dürfen keine Extra-Kosten erhoben werden?
Mit dem am 13.01.2018 in Kraft tretenden „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsrichtlinie“ setzt Deutschland als wieder einmal eine entsprechende EU Vorgabe (konkret: Richtlinie 2015/2366 vom 25.11.2015) in deutsches Recht um.
Für folgende Zahlungsarten dürfen Online-Händler zukünftig also keine zusätzlichen Kosten erheben:
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SEPA-Überweisung
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SEPA-Lastschrift
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Zahlung per VISA- oder MasterCard
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Sofortüberweisung und
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PayPal.
Gilt das auch für PayPal?
Auch für Zahlungen via PayPal können die Händler die PayPal-Gebühren nun nicht mehr auf den Kunden abwälzen.
Zunächst war streitig, ob die neue gesetzliche Regelung auch die Zahlungsart PayPal erfasst. Allerdings brauchte diese Frage letztlich nicht mehr beantwortet werden. Denn PayPal hat am 09.01.2018 seine AGB geändert und seinen Vertragspartnern untersagt, den Käufern zusätzliche Gebühren aufzuerlegen, wenn diese PayPal verwenden wollen.
Darin heißt es:
Online-Händler sollten daher Ihre Zahlungsbedingungen in Ihren Online-Shops prüfen und, sofern erforderlich, anpassen. Die Abmahn-Hyänen wetzen sich schon die Zähne…
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