Mir liegt wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Frau Claudia Morgen vor, mit der die Verletzung von Informationspflichten auf der Internetplattform eBay beanstandet wird. Frau Claudia Morgan ist bei eBay unter dem Mitgliedsnamen „deal4luck“ tätig und bietet dort Stofftiere, Bekleidung, Haushaltsgeräte sowie Wohnaccessoires an. Vertreten wird sie seit langem durch Rechtsanwalt Volker Jakob
Abmahnungsgrund: Wettbewerbsverstoß auf eBay
Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG). Konkret wird beanstandet:
- die unvollständige Belehrung über das Widerrufsrechts
- die Angaben zur Wertersatzpflicht in der Widerrufsbelehrung sowie
- die Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Forderungen des Abmahners
Rechtsanwalt Volker Jakobs mach für seine MAndantin die die Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht geltend und fordert:
- die sofortige Unterlassung der Rechtsverletzung,
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie
- die Erstattung der Abmahnkosten für den Rechtsanwalt Volker Jakob über 775,80 Euro (Streitwert: 15.000,00 €).
Wie auf die Abmahnung reagieren?
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt das Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen. Und das verursacht unnötige und vor allem hohe Kosten.
2. Achtung Online-Händler: Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!
In diesem Falle kann nicht empfohlen werden, die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen, da sie zu weitgehend ist. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass die vorformulierte Erklärung unterzeichnet werden muss. Auch wenn in den Schreiben häufig zu lesen ist, dass die Unterlassungserklärung nicht abgeändert werden darf. Selbstverständlich darf man das und die gegnerischen Rechtsanwälte müssen das auch akzeptieren – und tun es in der Praxis natürlich auch!
Die weit gefasste Formulierung der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung birgt für Online-Händler die Gefahr, dagegen zu verstoßen. Daher nicht voreilig unterschreiben und zahlen, sondern die Erklärung und vor allem Ihren Online-Auftritt rechtlich absichern.
Zusatzinformationen: Claudia Morgan bei uns als Abmahnerin bekannt
Frau Claudia Morgan ist mit ihren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, vowiegend gegen eBay-Händler, seit längerem bekannt. Sie mahnt u.a. ab wegen:
- fehlender Angaben zur Textilkennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz,
- falscher Angabe zum Versandrisiko,
- falscher bzw. unvollständige Widerrufsbelehrung,
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten.