Die AUGUST Image LLC geht mit der Kanzlei Waldorf Frommer gegen die Urheberrechtsverletzung an ihren Fotos vor. Die Betreiber gewerblicher Webseiten erhalten Abmahnungen, mit denen enormen Schadensforderungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos geltend gemacht werden.
Was fordert die August Image LLC?
Die August Image ist eine exklusive US-amerikanische Foto-Agentur (www.augustimage.com). In ihrem Portfolio bietet die Agentur exklusives Bildmaterial von bekannten Persönlichkeiten, das von einigen der derzeit kreativsten und bekanntesten Fotografen, wie z.B. Art Streiber oder Martin Schoeller, aufgenommen wurde, an.
Beanstandet wird die Verwendung von Bildmaterial der Firma August Image LLC. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein Foto auf seiner gewerblichen Webseite eingebunden zu haben, ohne dass die Zustimmung der Augugst Image als Rechteinhaber eingeholt worden war.
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern für ihre Mandantin
- die Zahlung eines Schadensersatzes,
- die Erstattung der Abmahnkosten sowie
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Im ersten Schreiben wird zunächst Auskunft über die Quelle und die Nutzungsdauer des streitgegenständlichen Bildmaterials sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Auf Grundlage der dann erteilten Auskunft werden der Schadensersatz und die Anwaltskosten berechnet, die dann in einem weiteren Schreiben beziffert werden.
Was tun bei einer Abmahnung der August Image?
Die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Streitgegenständlich ist eine Urheberrechtsverletzung. Daraus stehen der August Image bestimmte Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz zu. Mit der Abmahnung wird versucht, den Rechtstreit außergerichtlich beizulegen. Bleibt die Abmahnung aber unbeantwortet, können die erhobenen Forderungen eingeklagt werden, was zu unnötigen weiteren Kosten führt.
Vorsicht ist vor allem bei Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Denn zum Zeitpunk der Übersendung der Unterlassungserklärung an die Gegenseite muss sichergestellt sein, dass das Bildmaterial der Firma August Image nicht mehr verwendet wird. Anderenfalls kann die Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe gefordert werden.
Erfahrungsgemäß kontrolliert die Kanzlei Waldorf Frommer die Löschung des Bildmaterials sowie die Einhaltung der Unterlassungspflicht und macht im Falle des Verstoße Vertragsstrafen in Höhe von 5.000,00 pro Foto geltend. Das muss nicht sein! Daher empfehlen wir in diesen Angelegenheiten in jedem Falle anwaltliche Unterstützung.
Meine Handlungsempfehlung
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
2. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
3. Stellen Sie die umfassende Löschung der beanstandeten Bildnutzung sicher. Anderenfalls droht die Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe.
Zusatzinformationen zu Waldorf Frommer
Die Foto-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind uns bereits aus zahlreichen anderen Mandaten bekannt. So vertreten sie u.a. folgende weitere Foto- und Film-Anbieter, für die sie ebenfalls gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen:
- Getty Images
- Corbis GmbH
- Design Pics Inc.
- Masterfile GmbH
- Mauritius Images
- mediapro mediamarketing GmbH
- Pacific Stock
- StockFood GmbH.
Kostenfreie Ersteinschätzung
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Sie erreichen uns
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Fotorecht ist Rechtsanwältin Marion Janke (MLE), Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht.
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