Nachfolgend beantworten wir einige häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung fremder Fotos im Internet:
Stationsreferendare für den Bereich Gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und IT- und Datenschutzrecht
Seit 16 Jahren sind wir ausschließlich im Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie im IT- und Datenschutzrecht tätig. Bundesweit und international unterstützen wir klein- und mittelständische Unternehmen, Onlinehändler, Kreativschaffende und Startups unter anderem bei
- der Eintragung und dem Schutz von Marken,
- der Absicherung von Onlineshops
- der Absicherung neuer Geschäftsmodelle
- allen Aspekten des Medien- und Presserechts sowie
- der Einhaltung des Datenschutzrechts.
Die Eintragung einer Marke allein genügt nicht. Zusätzlich muss die Marke auch tatsächlich für die Waren und Dienstleistungen benutzt werden, für die sie eingetragen ist. Use it or loose it, so sieht es auch § 26 Markengesetz vor. Das wird als "rechtserhaltende Benutzung" bezeichnet.
Das hat das LG München kürzlich noch einmal klar gestellt (LG München, Urt. v. 16.03.2021, Az: 33 O 887/20).
Eine berechtigte Gegenabmahnung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine Reaktion auf die Abmahnung eines vergleichbaren Verstoßes ist. Das hat der BGH mit Urteil vom 21.01.2021 entschieden (BGH, Urt. v. 21.01.2021 - I ZR 17/18) und damit Klarheit für Onlinehändler geschaffen.
Bisher haben die Gerichte die Zulässigkeit des Mittels "wie du mir, so ich dir" nicht einheitlich beurteilt. In dem Urteil äußert sich das Gericht auch über die inhaltlichen Mindestanforderungen an eine Abmahnung.
Übersichtliche und vollständige E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme mit dem Absender. Für geschäftliche E-Mails ist seit 2007 sogar gesetzlich vorgeschrieben, welche Pflichtinformationen die Signatur enthalten muss.
In der Praxis erleben wir oft, dass vielen Unternehmern nicht bewusst ist, dass es diese Pflicht gibt oder Unsicherheiten darüber bestehen, welche Angaben dieses E-Mail-Impressum enthalten muss.
Daher haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Ein Amazon-Händler ist auch für die automatische Zuordnung von Warenabbildungen anderer Händler zu seinem Angebot verantwortlich. Bietet der Händler unverpackte Druckerpatronen an und wird - infolge der automatisierten Bilderzuordnung durch Amazon - aber eine originalverpackte Druckerpatrone in seinem Angebot angezeigt, haftet der Händler für die sich daraus ergebende Rechtsverletzung.