Rechts-Rätsel

Rechts-Rätsel Nr. 1: Widerrufsbelehrung im Internet

Rechts-Rätsel

Unsere Beiträge in der WIR - IHK Rostock

 

Bei Angeboten im Internet sind Händler gesetzlich verpflichtet, Verbraucher über das Bestehen eines Widerrufsrechts zu informieren. Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft, kann dies abgemahnt werden. Der Gesetzgeber stellt daher eine Muster-Widerrufsbelehrung bereit, deren Übernahme sich empfiehlt, um Abmahnungen zu vermeiden.

Aber nicht bei allen Produkten oder Leistungen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, z.B. bei speziell nach Kundenwünschen gefertigten Waren, entsiegelter Software oder auch Zeitschriften.

Unser Rechts-Rätsel Nr. 1 an die WIR-Leser:

Müssen Händler auch darüber informieren, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht?

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