Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung

Reiserecht

 

Weist eine Pauschalreise Mängel oder Fehler auf, ist der Reisende nicht verpflichtet, den Reisepreis vollständig zu zahlen. Anhaltspunkte dafür, in welcher Höhe sich der Preis der Reise reduziert, wenn Mängel bei der Reise auftreten, gibt die Frankfurter Tabelle. Die Frankfurter Tabelle wurde von der 24. Kammer des Landgerichts Frankfurt entwickelt. Diese ist als Berufungskammer ausschließlich für Reisevertragssachen zuständig. Die Mängelliste wird von vielen Gerichten zugrunde gelegt, um bei Klagen in Reisestreitigkeiten die Höhe der Minderung bei Reisemängeln zu bestimmen. Die in der Tabelle angegebenen Beträge sind nicht rechtsverbindlich oder zwingend. Ist die gebuchte Reise mangelhaft, können die Gerichte durchaus auch andere Minderungsbeträge zusprechen. Bei den Reiseleistungen unterscheidet die Frankfurter Tabelle zwischen Unterkunft, Verpflegung, Sonstiges und Transport.

 

Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung

 

Art der Leistung


Mängelposition

Prozentsatz

Bemerkungen


I. Unterkunft

1

Abweichung von dem gebuchten Objekt

10-25

je nach Entfernung


2

Abweichende örtliche





Lage (Strandentfernung)

5-15



3

Abweichende Art der Unterbringung





im gebuchten Hotel (Hotel statt Bun galow, abweichendes Stockwerk)

5-10



4

Abweichende Art der Zimmer





a) DZ statt EZ

20




b) DreibettZ statt EZ

25




c) DreibettZ statt DZ

20-25

Entscheidend, ob Personen der gleichen



d) VierbettZ statt DZ

20-30

Buchung oder unbekannte Reisende zusammengelegt werden.


5

Mängel in der Ausstattung des Zimmers





a) zu kleine Fläche

5-10




b) fehlender Balkon

5-10

bei Zusage/je nach Jahreszeit



c) fehlender Meerblick

5-10

bei Zusage



d) fehlendes (eigenes) Bad/WC

15-25

bei Buchung



e) fehlendes (eigenes) WC

15




f) fehlende (eigene) Dusche

10

bei Buchung



g) fehlende Klimaanlage

10-20

bei Zusage/je nach Jahreszeit



h) fehlendes Radio/TV

5

bei Zusage



i) zu geringes Mobiliar

5-15




k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)

10-50




l) Ungeziefer

10-50



6

Ausfall von Versorgungseinrichtungen





a) Toilette

15




b) Bad/Warmwasserboiler

15




c) Stromausfall/Gasausfall

10-20




d) Wasser

10




e) Klimaanlage

10-20

je nach Jahreszeit



f) Fahrstuhl

5-10

je nach Stockwerk


7

Service





a) vollkommener Ausfall

25




b) schlechte Reinigung

10-20




c) ungenügender Wäschewechsel

5-10




(Bettwäsche, Handtücher)




8

Beeinträchtigungen





a) Lärm am Tage

5-25




b) Lärm in der Nacht

10-40




c) Gerüche

5-15



9

Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)

20-40

je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")

Art der Leistung


Mängelposition

Prozentsatz

Bemerkungen

II. Verpflegung

1

Vollkommener Ausfall

50



2

Inhaltliche Mängel





a) Eintöniger Speisezettel

5




b) Nicht genügend warme Speisen

10




c) Verdorbene (ungenießbare) Speisen

20-30



3

Service





a) Selbstbedienung (statt Kellner)

10-15




b) lange Wartezeiten

5-10




c) Essen in Schichten

10




d) Verschmutzte Tische

5-10




e) Verschmutztes Geschirr, Besteck

10-15



4

Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5-10

bei Zusage

Art der Leistung


Mängelposition

Prozentsatz

Bemerkungen

III. Sonstiges

1

Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool

10-20

bei Zusage


2

Fehlendes Hallenbad


bei Zusage



a) bei vorhandenem Swimmingpool

10

soweit nach Jahreszeit benutzbar



b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool

20



3

Fehlende Sauna

5

bei Zusage


4

Fehlender Tennisplatz

5,10

bei Zusage


5

Fehlendes Mini-Golf

3-5

bei Zusage


6

Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule

5-10

bei Zusage


7

Fehlende Möglichkeit zum Reiten

5-10

bei Zusage


8

Fehlende Kinderbetreuung

5-10

bei Zusage


9

Unmöglichkeit des Badens am Meer

10-20

je nach Projektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit


10

Verschmutzter Strand

10-20



11

Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme

5-10

bei Zusage


12

Fehlende Snack- oder Strandbar

0-5

Je nach Ersatzmöglichkeit


13

Fehlender FKK-Strand

10-20

bei Zusage


14

Fehlendes Restaurant oder Supermarkt


bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit



a) bei Hotelverpflegung

0-5




b) bei Selbstverpflegung

10-20



15

Fehlende Vergnügungseinrichtungen

5-15

bei Zusage



(Disco, Nightclub, Kino, Animateure




16

Fehlende Boutique oder Ladenstraße

0-5

je nach Ausweichmöglichkeit


17

Ausfall von Landausflügen bei Kreuz fahrten

20-30

des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges


18

Fehlende Reiseleitung





a) bloße Organisation

0-5




b) bei Besichtigungsreisen

10-20




c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung

20-30

bei Zusage


19

Zeitverlust durch notwendigen Umzug


anteiliger Reisepreis für



a) im gleichen Hotel


1/2 Tag



b) in anderes Hotel


1 Tag

Art der Leistung


Mängelposition

Prozentsatz

Bemerkungen

IV. Transport

 

1

Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus

5

des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde


2

Ausstattungsmängel





a) Niedrigere Klasse

10-15




b) Erhebliche Abweichung vom normalen

5-10




Standard




3

Service





a) Verpflegung

5




b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film etc.)




4 Auswechslung des Transportmittels

der auf die Transportverzögerung entfal lende anteilige Reisepreis


5

Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel


Kosten des Ersatztransportes










Fundstelle: NJW 1994, 1639; NJW 1985, 113

 

Ihre Ansprechpartnerin zum Reise- & Tourismusrecht:

Rechtsanwältin Dr. Stenzel.


Weitere Urteile zum Reiserecht, Tourismusrecht und Internetrecht finden Sie auf unserer Webseite unter "Reiserecht".

 


 

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