Keine Verbesserung der Durchsetzung und Evaluation des Reiserechts

Reiserecht

 

Vorerst wird es keine Verbesserung der Durchsetzung und Evaluation des Reiserechts zum Schutze der Reisenden geben. Der Verkehrsausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) lehnte am 23. Februar 2011 einen entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Rechte der Reisenden bei Verspätung, Annulierung oder Nichtbeförderung zu überprüfen, ab.

Bereits im Dezember 2010 stellte die Fraktion einen Antrag zur Verbesserung der Durchsetzung und der Evaluation des Reiserechts an den Bundestag (Bundestags-Drucksache 17/4041).

 

Statistische Erfassung von Verspätungen und Nichtbeförderungen beantragt


Um die Durchsetzung der Rechte der Reisenden adäquat überprüfen zu können, verlangte sie insbesondere die statistische Erfassung von Annullierungen und Verspätungen sowie von Herabstufungen und Nichtbeförderung. Sie wurde für den Bereich der Fahrgast- und Fluggastrechte sowie für die Rechte der Verbraucher bei Bus- und Schiffsreisen gefordert.

Erfasst werden sollten zum Beispiel die Zahl der Verspätungen bei Abflügen von mehr als 120 Minuten und bei Ankünften von mehr als 180 Minuten, Annullierungen und Fälle der Nichtbeförderung sowie der Herabstufung im Hinblick auf die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.

Als geeignete gesetzliche Grundlage wurde das Verkehrsstatistikgesetz, §§ 12 und 18 VerkStatG, gesehen. Dieses regelt die Statistik der See- und Binnenschifffahrt, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs.

Eine Evaluierung des Reiserechts sollte jedes Jahr durch die nachgeordneten Behörden erfolgen.

 

Evaluierung im Bereich der Bus- und Schiffsreisen geplant


Weiterhin beantragte die Fraktion, auch für die zukünftigen EU-Verordnungen im Bereich der Busreisen und Schiffsreisenden sicherzustellen, dass die relevanten Daten für die Überwachung der Passagiere erfasst werden und anhand dieser eine Evaluation durchzuführen.

Der Antrag muss noch abschließend im Plenum beraten werden.

 

Quelle: http://www.bundestag.de, Deutscher Bundestag, Presse, Parlamentskorrespondenz, Februar 2011


Ihre Ansprechpartnerin zum Reiserecht, Tourismusrecht und Internetrecht ist Rechtsanwältin Dr. Stenzel.

 


 

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