BGH: Wer bin ich - Reiseveranstalter oder Reisevermittler?

Reiserecht

 

BGH, Urteil vom 30. September 2010 (Az: Xa ZR 130/08)

Stellt ein Reisebüro Reiseleistungen verschiedener Anbieter individuell nach den Wünschen des Kunden zu einer Reise zusammen, wird es dadurch nicht bereits zum Reiseveranstalter, auf den die reisevertraglichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB Anwendung finden.

In seinem Urteil vom 30. September 2010 - Aktenzeichen Xa ZR 130/08 - hob der BGH hervor, dass es auch in diesen Fällen auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankomme. Es gebe weder einen Erfahrungssatz noch eine gesetzliche Auslegungsregel, nach der ein Reisebüro, das auf die Wünsche des Kunden individuell zugeschnittene Reisen zusammenstellt, zwangsläufig als Reiseveranstalter anzusehen sei.

 

1. Online Reiseanbieter und Reiseportale


Diese Entscheidung ist auch für Online-Reiseanbieter und Reiseportale interessant, die über ihre Webseiten Reiseleistungen verschiedener Dienstleistungserbringer wie Unterkunft, Flug oder Mietwagen anbieten und die der Kunde per Mausklick eigenständig, nach seinen Vorstellungen zu einer Reise zusammenstellt.

Ob derartige Online-Reiseanbieter als Reisebüro oder Reiseveranstalter im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zu qualifizieren sind und ob es sich bei einer Online zusammengestellten Reise um eine Pauschalreise iSd. §§ 651a ff. BGB handelt ist bisher nicht eindeutig geregelt. Die Einordnung hängt unter anderem maßgeblich von der Art des Buchungsverfahrens und der technischen Abwicklung ab.

Vor allem das „Dynamic Packaging“ wurde insbesondere mit Verweis auf das Club-Tour Urteil des EuGH dem Handeln eines Reiseveranstalters gleichgestellt und die Regelungen der §§ 651a ff BGB für anwendbar erklärt.

Mit seinem Urteil vom 30. September 2010 betonte der BGH jedoch, dass sich aus dem Club-Tour Urteil lediglich ableiten ließe, dass ein Reisebüro, das auf Wunsch und nach den Vorgaben des Kunden Reisen organisiert, Reiseveranstalter sein kann. Es folge daraus jedoch nicht, dass es unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls stets als ein solcher anzusehen sei.

Vor dem Hintergrund dieser neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist einmal mehr ein pauschalisiertes Abstellen auf die Buchungsmethode beim Online-Vertrieb von Reiseleistungen zu vermeiden und auch hier der konkrete Einzelfall zu betrachten. Zumindest gibt das Urteil Anlass, die Argumentation bei Qualifizierungen von im Internet gebuchten Reisen - insbesondere beim „Dynamic Packaging“ - zu überdenken.

 

2. Links/ History


BGH, Urteil vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08

LG Frankfurt am Main - Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2-24 S 64/08

AG Frankfurt am Main - Urteil vom 21. Februar 2008 - 30 C 3839/06-25

 

3. Gesetze/ Regelungen zum Reiserecht


§ 651a BGB - Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag

(1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. …

 

§ 675 BGB - Entgeltliche Geschäftsbesorgung

(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

(2) Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.

 

Artikel 2 Pauschalreise-Richtlinie

Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet:

1. Pauschalreise: die im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, …

2. Veranstalter: die Person, die nicht nur gelegentlich Pauschalreisen organisiert und sie direkt oder über einen Vermittler verkauft oder zum Verkauf anbietet.

3. Vermittler: die Person, welche die vom Veranstalter zusammengestellte Pauschalreise verkauft oder zum Verkauf anbietet. …

 

 

Ihre Ansprechpartnerin zum Reiserecht, Tourismusrecht und Internetrecht ist Rechtsanwältin Dr. Stenzel.



 

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KANZLEI JANKE

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