Informationspflichten der Reiseveranstalter bei Verkauf von Reisen über das Internet

Reiserecht

August 2011 - Neuveröffentlichungen Reiserecht, Rechtsanwältin Dr. Stenzel

"Informationspflichten der Reiseveranstalter bei Reiseangeboten im Internet", Reiserecht aktuell (RRa), 4/2011.

Verkaufen Reiseveranstalter ihre Reisen über das Internet, haben sie eine Vielzahl von Informations- und Hinweispflichten zu beachten. Zu den allgemeinen Informationspflichten der Reiseveranstalter, die generell beim Verkauf von Pauschalreisen bestehen, kommen vielfältige Pflichten, die sich speziell aufgrund der Online-Vermarktung ergeben. Welche Informationen von Veranstaltern bei Angeboten von Reisen im Internet konkret mitzuteilen sind, wird im Artikel "Informationspflichten der Reiseveranstalter bei Reiseangeboten im Internet" von Rechtsanwältin Dr. Stenzel ausgeführt. Dieser wurde in der soeben erschienenen Fachzeitschrift Reiserecht aktuell (RRa) 4/2011, August 2011, veröffentlicht.

 

Weitere Veröffentlichungen/Gutachten zum Wirtschaftsrecht, Internetrecht, Reiserecht, Hotelrecht.

Vorträge.

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Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung

Reiserecht

 

Weist eine Pauschalreise Mängel oder Fehler auf, ist der Reisende nicht verpflichtet, den Reisepreis vollständig zu zahlen. Anhaltspunkte dafür, in welcher Höhe sich der Preis der Reise reduziert, wenn Mängel bei der Reise auftreten, gibt die Frankfurter Tabelle. Die Frankfurter Tabelle wurde von der 24. Kammer des Landgerichts Frankfurt entwickelt. Diese ist als Berufungskammer ausschließlich für Reisevertragssachen zuständig. Die Mängelliste wird von vielen Gerichten zugrunde gelegt, um bei Klagen in Reisestreitigkeiten die Höhe der Minderung bei Reisemängeln zu bestimmen. Die in der Tabelle angegebenen Beträge sind nicht rechtsverbindlich oder zwingend. Ist die gebuchte Reise mangelhaft, können die Gerichte durchaus auch andere Minderungsbeträge zusprechen. Bei den Reiseleistungen unterscheidet die Frankfurter Tabelle zwischen Unterkunft, Verpflegung, Sonstiges und Transport.

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Vulkanasche aus Island – Flug storniert oder verspätet - Rechte der Flugpassagiere und Reisenden

Reiserecht

 

Der deutsche Luftraum wurde im Norden Deutschlands wegen des Vulkanausbruchs in Island und der befürchteten Vulkanasche teilweise gesperrt. Ob dies zu Recht erfolgte, wird derzeit diskutiert. Bereits im vergangenen Jahr, im April 2010, kam es aufgrund der weitestgehenden Sperrung des europäischen Luftraums zu chaotischen Zuständen auf den Flughäfen. Die Fluggesellschaften konnten die geplanten Flüge nicht durchführen. Es kann zu Flugverspätungen, Flüge wurden storniert und mussten ausfallen. Die Passagiere und Reisenden saßen am Flughafen, in Hotels und Urlaubsorten fest. Andere konnten die gebuchten Reisen und Flüge erst gar nicht von zu Hause aus antreten. Die Reisenden fühlten sich hilflos und waren unsicher über die ihnen zustehenden Rechte.

Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Rechte von Flugpassagieren bei Flugannullierungen aufgrund der Sperrung des Luftraums wegen Vulkanasche (Aschewolke), die nach der EU Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 bestehen.

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Schadensersatz bei lauter Musik auf Kreuzreise?

Reiserecht

 

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 12.03.2010 (Az: 48 C 303/09)

In seinem Urteil vom 12.03.2010 (Az: 48 C 303/09) entschied das Amtsgericht Rostock, dass Reisenden, die ohne Zwang und Vorbehalt auf einer Kreuzreise einem Kabinentausch zustimmen, keine weiteren Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden oder Schadensersatz zustünden.

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Keine Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Angabe der Vermittlungsgebühr

Reiserecht

 

Betreiber von Webseiten, die Hotelunterkünfte vermitteln, handeln wettbewerbswidrig, wenn sie auf der Buchungswebseite lediglich den Netto-Hotelpreis angeben, ein Hinweis auf die zusätzlich anfallende Vermittlungsgebühr jedoch fehlt. Das Landgericht Berlin entschied in seinem Urteil vom 22.02.2011 (15 O 276/10), dass es eine irreführende Werbung darstellt, wenn auf der Internetseite des Vermittlers nicht schon im ersten Buchungsschritt klar ausgewiesen ist, dass zu dem ausgewiesenen Übernachtungspreis noch die Gebühren der Vermittlung des Webseitenbetreiber hinzukommen.

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Keine Verbesserung der Durchsetzung und Evaluation des Reiserechts

Reiserecht

 

Vorerst wird es keine Verbesserung der Durchsetzung und Evaluation des Reiserechts zum Schutze der Reisenden geben. Der Verkehrsausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) lehnte am 23. Februar 2011 einen entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Rechte der Reisenden bei Verspätung, Annulierung oder Nichtbeförderung zu überprüfen, ab.

Weitere Beiträge zum Reiserecht:

 

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EuGH, Urteil vom 7.12.2010 , verbundene Rechtssache C 585/08 (Pammer gegen Reederei Schlüter) und C 144/09 (Hotel Alpenhof gegen Heller)

Reiserecht

Achtung ONLINE Reiseanbieter - Droht eine Klage im Ausland?

Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 07.12.2010 (Pammer gegen Reederei Schlüter; Hotel Alpenhof gegen Heller) im wesentlichen zwei Fragen gewidmet. Zum einen ging es um die Qualifikation einer Frachtschiffsreise als "Pauschalreise" iSd. Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EG) 44/2001 (Brüssel I). Hierbei stellte der EuGH maßgeblich auf die Definition des Art. 2 Nr. 1 der Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie 90/314) ab.

Weiterhin setzte sich der EuGH mit der Frage auseinander, anhand welcher Kriterien festgestellt werden kann, dass ein Gewerbetreibender, dessen Tätigkeit auf seiner eigenen Website oder der eines Vermittlers präsentiert wird, diese Tätigkeit im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 44/2001 (Brüssel I) auf den Mitgliedstaat „ausrichtet“, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

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Reiserecht

Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen („Brüssel I“)

Amtsblatt Nr. L 012 vom 16/01/2001 S. 0001 - 0023

Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 („Brüssel I“) bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit in Zivilsachen innerhalb der Europäischen Union. Sie trat im März 2002 in Kraft und ersetzt das Brüsseler Übereinkommen von 1968, das zwischen den damaligen Mitgliedstaaten geschlossen und im Zuge der verschiedenen Erweiterungsrunden mehrfach geändert wurde.

Die „Brüssel I“ Verordnung legt bei grenzüberschreitenden Rechtssache fest, welches Gericht diese am besten behandelt. Sie garantiert, dass die in einem anderen Mitgliedstaat ergangene gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden.

Der Anwendungsbereich der „Brüssel I“ Verordnung ist weit gefasst. Er umfasst neben dem Vertragsrecht auch Ansprüche aus Delikt und Eigentumsansprüche.

Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 gilt für alle europäischen Mitgliedstaaten.

 

Text: Verordnung (EG) Nr. 44/2001

   

BGH: Ausgleichsanspruch bei Stornierung des Zubringerflugs, Berlin - Amsterdam: 600 Euro

Reiserecht

 

BGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 (Az: Xa ZR 15/10)

Bei Annullierung eines Zubringerfluges ist im Falle von direkten Anschlussflügen für die Bemessung der Ausgleichzahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechteverordnung* nicht nur die Entfernung zum Zielort des annullierten Zubringerflugs maßgeblich. Es sind auch die Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt.

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BGH: Wer bin ich - Reiseveranstalter oder Reisevermittler?

Reiserecht

 

BGH, Urteil vom 30. September 2010 (Az: Xa ZR 130/08)

Stellt ein Reisebüro Reiseleistungen verschiedener Anbieter individuell nach den Wünschen des Kunden zu einer Reise zusammen, wird es dadurch nicht bereits zum Reiseveranstalter, auf den die reisevertraglichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB Anwendung finden.

In seinem Urteil vom 30. September 2010 - Aktenzeichen Xa ZR 130/08 - hob der BGH hervor, dass es auch in diesen Fällen auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankomme. Es gebe weder einen Erfahrungssatz noch eine gesetzliche Auslegungsregel, nach der ein Reisebüro, das auf die Wünsche des Kunden individuell zugeschnittene Reisen zusammenstellt, zwangsläufig als Reiseveranstalter anzusehen sei.

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