Erpressungsopfer findet Täter auf Facebook
Rostock, 11.02.2012
Wie die Ostsee Zeitung berichtete, hatte ein 27-Jähriger per Telefon einen anderen Mann bedroht. Dieser jedoch fand seinen Peiniger bei Facebook und informierte die Polizei.
Facebook-Fotos wird Täter zum Verhängnis
Auf Facebook zeigte der Täter Fotos von sich mit einer Waffe. Dies half dem Opfer und der Polizei, den 27 Jahre alten Tatverdächtigen aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) dingfest zu machen und die Waffe zu beschlagnahmen.
Identitätsdiebstahl in sozialen Netzwerken - Facebook, Twitter
Rostock: Nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 18.08.2011 wurde der Finanzsenator von Rostock, Georg Scholze (CDU), Opfer eines Identitätsdiebstahls im sozialen Netzwerk Facebook.
Hierbei handelt es sich um keinen Einzelfall. Soziale Netzwerke (Social Networks) im Internet - wie Facebook und Twitter - sind beliebt. Nutzer können sich auf den Network-Seiten anmelden, ein Profil erstellen und dann schnell und unkompliziert miteinander in Verbindung treten, Kontakte aufbauen (= sogenannte Freunde sammeln).
Pro Sieben muss Werbeeinnahmen für „Bimmel-Bingo“ der Sendung „TV-total“ abgegeben
OVG Berlin Urteil vom 02.12.2010, Az: 11 B 35.08
Der Fernsehsender Pro Sieben muss die in der Sendung "TV-total" mit den Beiträgen "Bimmel-Bingo" Ende 2001 und Anfang 2002 erzielten Werbeeinnahmen abführen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in seinem Urteil vom 2. Dezember 2010 (Az: 11 B 25.08) die Klage von Pro Sieben abgewiesen, mit der der Sender gegen zwei Bescheide der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) vorgehen wollte. Die Landesmedienanstalt hatte zunächst Auskunft über die Höhe der mit den Sendungen erzielten Werbeentgelte verlangt und später - nach erfolglosem Fristablauf - die Auszahlung geschätzter Werbeeinnahmen geltend gemacht. Das OVG hat nun entschieden, dass die Bescheide rechtens sind und Pro Sieben die Werbeeinnahmen nicht behalten, sondern abführen muss.
Achtung Händler: Auch eBooks unterliegen der Buchpreisbindung
Bisher herrschte etwas Unsicherheit bei der Frage, ob das Buchpreisbindungsdiktat auch für eBooks gilt. Doch nun hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels, also die Vertretungsorganisation der Verlage und Buchhändler klargestellt, dass nach seiner Auffassung E-Books nach dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen. Verstöße sollen künftig verfolgt werden.
Buchhandel will illegale eBook-Nutzung in Tauschbörsen abmahnen
Laut Pressemitteilung vom 12.03. 2009 will der Börsenverein des deutschen Buchhandels künftig schärfer gegen illegale Angebote von eBooks in Tauschbörsen (P2P-Netzwerke) vorgehen.
Nur 203,00 Euro Abmahnkosten bei Verstoß gegen Buchpreisbindung
Bei Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz können nur 203,00 Euro als Abmahnkosten verlangt werden, so das OLG Frankfurt a.M. in seiner Entscheidung vom 8.12.2009.
Werbe-Flyer: Impressum oder nicht Impressum?
Klar ist, dass bei jeder geschäftlichen Korrespondenz ein vollständiges Impressum erscheinen muss, also in der eMail, der Rechnung, auf dem Briefkopf und auch auf der Webseite. Das ergibt sich aus dem Handelsrecht und für den Online-Bereich aus dem Telemediengesetz (TMG), dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und der BGB-Informationsverordnung(BGB-Info-VO). Mit diesen Informationspflichten soll Rechtssicherheit und damit das Vertrauen in den Geschäftsverkehr geschaffen werden. Der Vertragspartner, vor allem der Verbraucher, soll wissen, mit wem er einen Handel eingeht und er soll auf die Richtigkeit der Verkäuferangaben vertrauen dürfen. Aber wie ist bei einem gedruckten Werbe-Flyer? Welche Angaben müssen auf den Werbe-Flyer?
Persönlichkeitsrecht: Kein Schadensersatz wegen Veröffentlichung des Romans "Esra"
Presserecht
Bundesgerichtshof: Wegen der Veröffentlichung des Romas "Esra" verlangte die Klägerin eine Geldentschädigung über 50.000 Euro. Die Klägerin erkennt sich in der Haupfigur des Romans wieder und sieht dadurch ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

