Häufige Fragen zum Markenrecht - FAQ
Marken kennzeichnen die Qualität und die Herkunft von Podukten und Dienstleistungen eines Unternehmens. Eine Marke sorgt für den Wiedererkennungseffekt des Produktes beim Kunden. Eine starke Marken stellt daher einen Vermögenswert des jeweiligen Unternehmens dar. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen melden seit einigen Jahren verstärkt Marken an, um zu verhindern, dass ein Konkurrent das gleiche Produkt bzw. Dienstleistung und dieser Bezeichung anbietet.
Nachfolgend beantworten wir einge Fragen, die in unserer Beratungspraxis zum Markenrecht immer wieder gestellt werden. Sofern eine Fragen nicht dabei war, senden Sie uns diese einfach per E-Mail.
1. Was ist überhaupt eine Marke im rechtlichen Sinne?
Eine Marke dient der Kennzeichnung und damit der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein.
2. Warum eine Marke anmelden? Welches Recht gibt mir die Marke?
Eine Marke macht Sie und Ihr Untenehmen einzigartig am Markt, hebt Sie zwischen Ihren Mitbewerbern heraus und sorgt dafür, dass Ihre Kunden Sie bzw. Ihr Produkt wiedererkennen. Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht (Exklusivrecht), diese Marke für die jeweils geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden.
3. Welchen Schutz genießt eine Marke? - Welches Recht gibt sie dem Markeninhaber?
Eine Marken gibt ihrem Inhaber das ausschließliche, also das alleinige Recht diese Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen, also eine Art Monolpolrecht. Aus einer Marke kann der Inhaber jedem Dritten untersagen, im geschäftlichen Verkehr identische oder ähnlichen Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).
4. Wo ist das Markenrecht geregelt?
- im Gesetz zum Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen, kurz: Markengesetz
- das Markengesetz regelt den Markenschutz, das Recht der geschäftliche Bezeichnungen, den Titelschutz sowie geografische Herkunftsangaben
- das Markenrecht gehört wie auch das Wettbewerbsrecht, das Geschmacksmuster- und Patentrecht zum sogenannten gewerblichen Rechtschutz. Das Urheberrecht zählt nicht zum gewerblichen Rechtschutz, da es beim Urheberschutz nicht auf eine gewerbliche Nutzung ankommt.
5. Wie entsteht der Markenschutz?
Markenschutz entsteht durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Die Eintragung einer Marke muss beim DPMA vorher angemeldet werden (Markenanmeldung). Nach erfolgter Eintragung gilt der Schutz der Marke ab dem Tag der Anmeldung. Markenschutz entsteht aber auch durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.
6. Was kann ich als Marke überhaupt eintragen lassen?
Markenschutz ist für jedes denkbare Zeichen möglich, sofern sich dieses grafisch darstellen lässt und unterscheidungsfähig ist. Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
7. Wofür kann ich eine Marke anmelden?
Eine Marke kann sowohl für Waren/ Produkte als auch für Dienstleistungen angemeldet werden, sofern dies zu gewerblichen Zwecken vertrieben bzw. angeboten werden. Die Waren und Dienstleistungsklassen im Anhang zum Markengesetz geben einen Überblick, für welche unterschiedlichen Waren und Dienstleistungen eine Marke eingetragen werden kann.
8. Welche Arten von Marken gibt es?
- Wortmarken, Bildmarke. sowie kompinierte Wort- / Bildmarke als Text und Zeichen, wie beispielsweise der Name des Unternehmens/ Produktes zusammen mit dem Logo.
- Hörmarken, abstrakte Farbmarken, Geruchsmarken
- Slogans und dreidimensionale Marken
9. Wer kann eine Marke anmelden?
Jeder - egal ob Privatperson oder Unternehmer. Die Marke selbst muss allerdings im geschäftlichen Bereich genutzt werden.
10. Wie lange ist eine eingetragene Marke wirksam?
Mit Eintragung ist die Marke zunächst 10 Jahre für den Anmelder/ Markeninhaber geschützt. Der Schutz gilt bis zum Tag der Anmeldung zurück. Danach ist eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar - sie kann also ewig leben. Wird nach jeweils 10 Jahren die Verlängerungsgebühr beim DPMA nicht mehr gezahlt, wird die Marke vollständig gelöscht. Die 6-monatige Verlängerungsfrist sollte man daher keinesfalls versäumen.
11. Wie kann ich herausfinden, ob ein Kennzeichen/ Begriff bereits markenrechtlich geschützt ist?
Beim Deutschen Patent- und Markenamt in München kann man unter www.dpma.de eine Recherche in der Online-Datenbank durchführen. Dort sind alle deutschen Marken eingetragen.
12. Was kostet eine Markenanmeldung/ Markeneintragung?
Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke beim DPMA in drei Waren-/ Dienstleistungsklassen beträgt EUR 300,-. Davon umfasst sind das amtliche Prüfungsverfahren bis zur Eintragung sowie drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Wünscht man die Anmeldungen weiterer Waren und Dienstleistungen oder beispielsweise eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung, kommen noch entsprechend weitere Kosten hinzu.
13. Für welche Länder gilt der Markenschutz?
Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marken gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für internationalen Schutz kann auch eine Internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) angemeldet werden. Auch dieser Antrag ist beim DPMA einzureichen.
14. Was ist eine Gemeinschaftsmarke?
Eine Gemeinschaftsmarke ist eine Marke, die für die Länder der europäischen Union gilt. Der Schutz einer Marke in den allen Ländern der Europäischen Union, setzt die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) voraus.
15. Was sind Parallelimporte bzw. Grau-Importe? Was ist eine Grenzbeschlagnahme?
Parallelimporte, auch Grau-Importe genannt, sind Waren, die in ihrem Herkunftsland, z.B. Asien legal (also mit Zustimmung des Markeninhabers) produziert, aber ohne dessen Genehmigung bspw. auf den deutschen oder europäischen Markt gelangt sind. Parallel-Importe sind zwar keine gefälschten, aber gleichwohl illegale Produkte, die eine Markenrechtsverletzung darstellen. International agierende Markenhersteller verfügen über spezielle Vertriebsstrukturen und daher oftmals über Generalimporteure in den jeweiligen Ländern. Die Produkte des Markeninhabers dürfen dann nur mit Zustimmung des Markeninhabers oder des Generalimporteurs (Inhaber der exklusvien Vertriebsrechte) importiert und verkauft werden. Da die Parallelimporte regelmäßig ohne Genehmigung des Rechtinhabers auf den deutschen Markt eingeführt wurden, kann dieser dagegen vorgehen, z.B. mit einer Grenzbeschlagnahme oder einer markenrechtlichen Abmahnung. Der Importeur wird dann informiert, dass die seine Waren eine Markenrechtsverletzung darstellen und er der Vernichtung der Waren zustimmen möge.
Ihre Ansprechpartnerin zum Markenrecht ist Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht.
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KANZLEI JANKE
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