Fotorecht: Beweis der Urheberschaft an einem Foto
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Bei Rechtsstreitigkeiten im Fotorecht geht es häufig um die Frage, wer ist Urheber. Der Fotograf fragt sich – bzw. den Anwalt-, wie er denn dem Gericht seine Urheberschaftan dem streitbefangenen Foto beweisen kann. Metadaten und Screenshots, die bisher oft vorgelegt wurden, reichen nach Ansicht des des LG München I als Beweis nicht aus.
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