Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Folkert Knieper mahnt wegen Foto aus Marions Kochbuch ab

Fotorecht


Herr Folkert Knieper lässt über Giese Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an seinen Fotos versenden. War Herr Folkert Knieper früher Fotograf, so ist er laut des aktuellen Abmahnschreibens nunmehr ein „Fotodesigner“, der „im Bereich der Lebensmittelfotografie“ tätig ist. Nebenbei betreibt Herr Folkert Knieper das Internetangebot „marions-kochbuch“ unter www.marions-kochbuch.de. Er sei Fotograf und somit Urheber an sämtlichen dort gezeigten Rezept-Fotos.

 

Grund der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung


Derzeit mahnt Herr Rechtsanwalt Giese für den Herrn Knieper das Foto einer Schlachteplatte ab.

Forderung des Abmahners


1. Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung: 310,00 Euro nach MFM zzgl. eines 100%igen Aufschlages wegen fehlender Urheberbenennung, insgesamt also 620,00 Euro.

2. Abmahnkosten: 507,50 Euro. Den angesetzten Streitwert in Höhe von 6.000,00 Euro für ein einziges Foto stützt der Fotograf auf die „ständige Rechtsprechung“ der Fachgerichte in Hamburg.

3. Unterlassungserklärung: Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Da der Herr Folkert Knieper in der Abmahnung mitteilt, dass er diese Fotos von der Webseite marions-kochbuch grundsätzlich nicht lizenziert stellt sich die Frage, wie die angesetzte einfache Lizenzgebühr von 310,00 Euro für ein einziges Foto gerechtfertigt wird. Ferner besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Hier empfehlen wir, diese in jedem Falle zu modifizieren, um die Haftung für die Zukunft einzuschränken.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht



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KANZLEI JANKE

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