Neue Serie: Irrtümer im Internetrecht: Nr. 1 - Fotos und Texte ohne Copyright-Vermerk sind frei nutzbar

 

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, hat sich ja mittlerweile herumgesprochen. Gleichwohl halten sich seit Jahren hartnäckig einige Irrtümer über das Internetrecht. In unserer neuen Serie wollen wir einige davon  vor- und vor allem richtig stellen:

 

1. Fotos und Texte ohne Copyright-Vermerk können frei verwendet werden.


Falsch! Das Urheberecht entsteht automatisch mit Vollendung des Werkes, d.h. mit Betätigen des Auslösers der Kamera bzw. mit Schreiben des Textes. Es sind keinerlei Formalien wie Anmeldung oder Hinterlegung zu erfüllen, wie bspw. im Marken- oder Patentrecht. Allerdings schützt das Urheberrecht nicht alles, sondern grundsätzlich nur solche Werke, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Gemeint ist damit, dass das Werk eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen und nicht etwa einer Maschine ist oder es sich um ein banales Werk handelt. Ob diese Bedingung erfüllt ist, entscheidet das Gesetz gänzlich unabhängig davon, ob Copyright-Vermerk am Werkstück angebracht ist oder nicht. Im Umkehrschluss heißt das: allein das Anbringen eine Copyright-Zeichens an einem Text führt nicht automatisch dazu das dieser Text urheberrechtlich geschützt ist.

Bei Abmahnung wegen angeblicher Verletzung des Copyright an einem Text sollte in jedem Falle erst einmal geprüft werden, ob der Text oder die Textpassage überhaupt schutzfähig ist. Das ist bei kurzen Texten, wie Produktbeschreibungen oder Artikelbeschreibungen bei eBay meist nicht der Fall.

Ausnahme: Fotos sind immer geschützt! Egal ob es sich um eine künstlerisch wertvolle Fotografie oder nur ein einfaches Produktfoto handelt, auf die Schöpfungshöhe kommt es bei Bildern nicht an. Daher ist ein Foto auch dann geschützt, wenn kein Copyright-Vermerk angebracht ist.

Rechtsanwältin Marion Janke, MLE, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

 


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