Urheberrecht

 

Abmahnung der Euro-Cities AG (Stadtplandienst) wegen Karten-Nutzung

Von der Euro-Cities AG liegen uns Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an einem Kartenausschnitt bzw. Stadtplan im Internet vor. Die Euro-Cities AG ist Inhaberin an den Rechten zahlreicher Stadtpläne und Landkarten, die unter www.stadplandienst.de angeboten. Offenbar werden diese Karten gern von Webseitenbetreibern für Anfahrtsbeschreibungen verwendet. Abmahnen lässt die Euro-Cities AG sowohl durch die Rechtsanwälte Meissner und Meissner in Berlin als auch durch Frau Rechtsanwältin Kazak aus Berlin.

 

Abmahnungsgrund: Euro-Cities-Karte genutzt


Urheberrechtsverletzung an einem Kartenausschnittes bzw. Kartenmaterial der Euro-Cities AG im Internet. Abgemahnt werden sowohl gewerbliche als auch private Webseitenbetreiber.

 

Forderungen der Euro-Cities AG


Wegen der angebelichen Urheberrechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte Meissner & Meissner für die Euro Cities

  • Schadensersatz bzw. Lizenzgebühren von ca. 1300,00 Euro (gewerbliche Webseite)
  • Anwaltskosten auf einem Streitwert von regelmäßig 7.500 Euro, also 555,60 Euro zzgl. 95 Euro Ermittlungskosten
  • Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bei.

 

Unsere Empfehlung


1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

Reagieren Sie in jedem Falle. Bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen. Dies kann unnötige weitere Kosten verursachen.

2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

Diese ist zu weitgehend und braucht so nicht unterschrieben werden. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass die vorformulierte Erklärung unterzeichnet werden muss. Die Unterlassungserklärung ist eine 30jährige Verpflichtung, die vor Abgabe in jedem Falle im Rahmen des rechtlich Zulässigen abgeändert werden sollte.Wir erstellen Ihneng ern eine modifizierte Unterlassungserklärung,

 

Zusatzinformation: Schadensersatz in der Höhe berechtigt?


Euro-Cities AG mahnt bereits seit mehreren Jahren sowohl die Betreiber gewerblicher als auch privater Webseiten ab. Dabei werden immens hohe Schadensersatzbeträge gefordert.

Aus meiner Sicht erscheint überaus fraglich, ob der Euro-Cities AG die geforderten Lizenzgebühren zustehen. Denn die Euro Cities AG kann grundsätzlich nur das vom Verletzer fordern, was die Euro-Cities AG mit einem normalen Lizenzvertrages von ihrem Lizenznehmer erhalten würde (juristisch: was sie nach objektiven Maßstäben am Markt durchsetzen kann).

Als Beweis für die gigantischen Schadensersatzbeträge werden die Lizenzbedingungen im Internet aufgeführt. Allerdings kenne ich niemanden, der wirklich freiwillig, also nicht etwas im Rahmen einer Abmahnung, einen Lizenzvertrag mit der Euro Cities AG geschlossen hat über die Nutzung eines Kartenausschnittes für 800,00 bis ca. 1.300,00 Euro. Das sind höchstens Preise von vor 5 Jahren. Heute bindet jeder vernünftige Webseitenbetreiber die kostenlose Google Maps API ein! Die von der Euro-Cities AG jedoch regelmäßig angerufenen Gerichte, das AG Charlottenburg bzw. das Kammergericht Berlin haben allerdings schon seit Jahren eine automatisierte Rechtssprechung. Dass sich aber Marktverhalten und damit auch die Preise in der Praxis verändert haben könnten, scheint noch nicht angekommen zu sein.

 

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Marion Janke, MLE, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

 

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