Fotorecht

Fremde Fotos rechtlich sicher verwenden

 

Ohne Fotos geht heute keine Webseite mehr online. Bei Pixelio, Fotolia, Aboutpixel und Co. sind Fotos zu allen erdenklichen Themenbereichen mittlerweile sehr preiswert und teilweise sogar kostenlos erhältlich. Bei Fotoagenturen wie Getty Image, Corbis oder Mauritius wird das Bildmaterial zu deutlich höheren Preisen angeboten. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten: Haben Sie die Lizenzbedingungen gelesen? Was bedeutet eigentlich "lizenzfrei"? Wie muss die Quellenangabe aussehen? Wir sagen Ihnen, worauf zu achten ist.

 

Oftmals werden auf Webseiten Fotos lizenzfrei zur privaten und gewerblichen Nutzung offeriert, wobei sich hinterher herausstellt, dass der Anbieter dazu gar nicht berechtigt war. Wer dann vom tatsächlichen Rechteinhaber eine Abmahnung wegen unberechtigter Fotonutzung erhält, bleibt auf dem Schaden sitzen, weil der Anbieter im Ausland ansässig oder – was meist der Fall ist – gar nicht mehr auffindbar ist. Denn zunächst haftet der Betreiber der Webseite für die auf der Seite erfolgten Rechtsverletzungen. Derartige Überraschungen lassen sich verhindern, wenn man nur einige wenige Grundsätze bei der Nutzung von fremden Bildern beachtet – egal ob in online- oder offline Medien:

 

1. Wem gehören die Fotos?


Die wichtigste Regel lautet: Keine fremden Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nutzen! Wenn Sie mit einem fremdem Fahrrad fahren wollen, fragen Sie auch vorher den Eigentümer um Erlaubnis und radeln nicht einfach los im Glauben: „Das merkt der nie!“. Widerstehen Sie also unbedingt der Verlockung, im Internet fremde Fotos einfach zu kopieren. Dieses „kopieren & einfügen“ kann teuer werden. Große Bildagenturen durchsuchen routinemäßig das Internet auf unlizenzierte Verwendung ihrer Werke und werden leider oft genug fündig. Da hat mal hier ein „Praktikant des Webdesigners“ unerlaubt ein fremdes Foto eingebunden, dort wurde vergessen, die Testbilder vom Server zu löschen oder es wurden ohne Nachfrage die Produktfotos des eigenen Lieferanten bzw. Herstellers genutzt.

Bevor Sie fremde Fotos verwenden, sollte Sie beim Anbieter ausdrücklich nachfragen, wem diese gehören. Ist der Anbieter selbst Urheber, kann er Ihnen natürlich unproblematisch die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen, das heißt die Verwendung der Bilder gestatten. Ist er nicht Urheber, dann sollten Sie sich unbedingt vergewissern, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist, Ihnen Nutzungsrechte einzuräumen. Bezogen auf das Fahrradbeispiel heißt dies, der Eigentümer des Rades muss dem Anbieter die Erlaubnis gegeben haben, dass das Rad an Sie weitergegeben werden darf. Hat der Eigentümer diese Erlaubnis nicht erteilt, können Sie keine wirksamen Nutzungsrechte vom Anbieter erhalten. Mit anderen Worten: Ihre Nutzung ist unrechtmäßig und Sie verletzen die Rechte des Urhebers. Verlassen Sie sich daher nicht auf Aussagen, wie „der wird schon nichts dagegen haben“. Oftmals ist die Partei, die freigiebig anderen die Nutzung fremder Fotos gestattet, selbst nicht befugt, diese zu nutzen. Holen Sie stets eine schriftliche Zustimmung des Urhebers für das konkrete Foto und den konkreten Nutzungsumfang ein.

 

2. Was darf ich mit den Fotos alles machen?


Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich, den Umfang der Nutzungsberechtigung konkret zu besprechen bzw. sich entsprechend zu informieren. Die Nutzungsbedingungen der großen Bildagenturen im Internet sehen mancherlei Überraschungen vor. So sind die preiswerten Lizenz-Angebote meist auf eine rein private Nutzung der Bilder beschränkt. Wer die Fotos gleichwohl auf einer gewerblichen Webseite einstellt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Auch sind zeitliche Beschränkungen der Nutzung möglich. Getty Images beispielsweise bietet 3-Monats-Lizenzen für ca. 50,00 Euro. Tückisch dabei ist, dass der Käufer in der Hektik des Geschäftsalltages nicht vergessen darf, die Bilder pünktlich nach 3 Monaten zu löschen oder die Lizenz zu verlängern. Anderenfalls gibt es bald Post von Getty Images mit hohen Schadensforderungen. Unzulässig ist nach den Verträgen der Agenturen auch der Weiterverkauf der Fotos an Dritte.

Achtung „lizenzfrei“ heißt nicht kostenlos und unbeschränkt nutzbar!

Die Fotoagenturen haben dem Wort „lizenzfrei“ eine neue Wortbedeutung verpasst. Nach den Nutzungsbedingungen von Getty Images oder Fotolia heißt „lizenzfrei“ keinesfalls, dass die betreffenden Bilder kostenlos und ohne Lizenzbeschränkung genutzt werden können. Vielmehr ist für die unter dieser Rubrik angebotenen Bilder sehr wohl eine Lizenzgebühr zu zahlen und ferner ist die Nutzung inhaltlich ebenfalls beschränkt. Das allerdings wird für den Nutzer erst auf den zweiten Blick deutlich.

 

3. Was und wen muss ich im Copyright-Vermerk angeben?


§ 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes sieht folgendes vor: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

Dieses sogenannte Urheberbenennungsrecht ist gänzlich unabhängig davon, ob das Werk im Internet oder in Druckmedien verwendet wird. Der Nutzer eines fremden Fotos ist grundsätzlich verpflichtet, den Urheber bzw. den Rechteinhaber ausdrücklich anzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn mit dem Urheber etwas anderes vereinbart wurde. Denn grundsätzlich kann der Fotograf gegenüber seinem Auftraggeber auch auf eine namentliche Nennung verzichten.

Nach deutschem Recht braucht eigentlich nur der Namen des Urhebers angegeben zu werden. Regelmäßig findet sich jedoch an den Bild-Dateien ein Copyright-Vermerk nach US-amerikanischem Vorbild:

„© Name des Fotografen oder Name der Agentur, Jahr der Veröffentlichung“

Wie die Urheberbenennung und die davon zu unterscheidende Quellenangabe genau zu gestalten ist, hängt von den vertraglichen Vorgaben des Vertragspartners ab.

Pixelios Nutzungsbedingungen sehen folgendes vor:

"8. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO'.

Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO mit "pixelio.de"erfolgen."


Fotolia beschreibt in seinen FAQ die Quellengaben folgendermaßen:

"Muss ich auf den Urheber und die Agentur verweisen, wenn ich Bilder von Fotolia benutze?

Nein, in den meisten Fällen (Flyer, Werbeposter, Werbeanzeigen) ist dies nicht nötig. Wenn jedoch ein Bild im redaktionellen Kontext verwendet wird, beispielsweise in einer Zeitung, einem Buch oder auf einer Webseite müssen die urheberrechtlichen Angaben gemacht werden.
Eine Nennung in der Form „Vorname Nachname © www.fotolia.de" im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis ist absolut ausreichend, so dass Sie Ihr Design nicht mit diesen Infos belasten müssen. Sie können die Angaben aber auch direkt am Bild machen, bzw. auf einer Webseite sogar einen Link zur Fotolia-Seite anbringen. Wenn Sie hier Ihre Partnerprogramm-ID unterlegen, erhalten Sie eine Beteiligung an den Umsätzen der durch Sie geworbenen Mitglieder. Die urheberrechtlichen Angaben erhalten Sie beim Download. Sie können Sie aber auch nachträglich wieder finden, indem Sie im Mitgliedsbereich auf "Dateien" gehen, die Registerkarte „Käufe“ aktivieren und auf die linksbündige Bildnummer des entsprechenden Motivs klicken.

Achtung: Nationale Urheberrechtsgesetze können von unserer Regelungen abweichen. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Urheberrechtsexperten."


Während Fotolia es ausdrücklich für ausreichend hält, die Angaben im Impressum einer Webseite vorzuhalten, so verlangt Pixelio eine Quellenangabe „am Seitenende“. Ob damit das Ende der Webseite insgesamt oder das Ende eine Unterseite gemeint ist, bleibt offen. Beide Anbieter fordern aber einen Link auf ihre eigene Webpräsenz. Auch die anderen Foto-Anbieter schreiben die namentliche Nennung des Fotografen und ein Link auf die eigene Anbieterseite vor.

Abmahnung wegen fehlender Urheberbenennung bei ABOUTPIXEL-Fotos

Seit einiger Zeit mahnen Fotografen, die Ihre Bilder in der Foto-Datenbank Aboutpixel.de und Fotolia.de anbieten, die fehlende Urheberbenennung bzw. fehlende Quellenangabe ab. So vertritt unter anderem Rechtsanwalt Schlösser gleich mehrere Aboutpixel-Fotografen und versendet in deren Namen kostenpflichtige Abmahnungen. Für ein Bild, dass auf ABOUTPIXEL selbst in der höchsten Auflösung lediglich 20 Cent kostet, werden dann Schadensersatz und Abmahnkosten von regelmäßig ca. 1.300,00 Euro gefordert. So wurde in den uns bisher vorliegenden 7 Abmahnungen wegen der Nutzung von Aboutpixel-Bildern jeweils ein Schadensersatz von 600,00 Euro und Anwaltskosten von 546,69 Euro geltend gemacht. Dass das dann doch etwas außer Verhältnis ist, dürfte klar sein.

Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser wegen fehlender Urheberbenennung bzw. Quellenangabe an einem Aboutpixel - oder eines Fotolia - Foto erhalten haben, beraten wir Sie gern, wie sich die Angelegenheit sicher und ohne überhöhte Zahlungen beenden lässt. Uns liegen bereits  Insbesondere die für die Fotografen "Svair" und "Daylight" geforderten Unterlassungserklärungen sollten nicht unverändert unterzeichnet werden.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung per Email. Wir unterbreiten Ihnen umgehend ein Kostenangebot für eine Vertretung.

 

4. Was, wenn ich nicht weiß, wer der Urheber ist?


Dann sollten Sie das Bild nicht verwenden. Das Gesetz und die Richter sind diesbezüglich eindeutig: das Risiko einer Rechtsverletzung trägt der Verwender von geschützten Werken. Er muss sich vor Verwendung vergewissern, ob und in welchem Umfange er fremdes Fotomaterial nutzen darf.

 

5. Fazit


Respektieren Sie das Eigentum an digitalen Bildern ebenso, wie Sie das Eigentum an körperlichen Gegenständen anderer respektieren. Fragen Sie bezüglich der Rechteinhaberschaft und des Umfangs Ihrer Nutzungsrechte ausdrücklich nach bzw. informieren Sie sich in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Foto-Anbieter. Fertigen Sie im Zweifelsfall ein eigenes Foto an. Auch wenn dieses im Vergleich mit einem professionell erstellten Fotos qualitativ etwas abfällt, kann Ihnen dieses Vorgehen manchen Ärger und unnötige Ausgaben ersparen. Die Entschuldigung, Sie hätten nicht gewusst, wer Urheber des betreffenden Bildes war, lassen die Richter nicht gelten.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Marion Janke, MLE, Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht.

 

Weitere Beiträge zum Thema:

 


 

Fragen? Wir beraten Sie gern.

Rufen Sie uns einfach an:

Rostock - 0381 / 877 410 310

oder senden Sie uns eine E-Mail:

kanzlei(at)medienrecht-urheberrecht.de

 


KANZLEI JANKE

Kanzlei für Medienrecht & Urheberrecht, Rostock

Kompetent. Schnell. Bundesweit.