Seltsame Abmahnung der EK-Digital für Albany Software wegen Fotonutzung bei eBay
Die EK-Digital versendet Zahlungsforderungen wegen der Nutzung einer Grafik bzw. eines Fotos ohne Lizenz auf eBay bzw. Kijiji. In dem lediglich per Email zugesandten Schreiben weist sich die EK-Digital Services Corp. als Tochterunternehmen der in Orgon/ USA registirierten Albany Software Ltd. aus. Ob die EK-Digital aus Berlin das Urheberrecht an dem Foto nun in eigenem oder im Namen der Albany Soft handelt wird nicht klar. Fraglich bleibt auch, wem Urheberrechte an dem beanstandeten Foto zustehen. Gefordert wird ein Schadensersatz mit einer abenteuerlichen Berechnungsmethode.
Die Betreiber von EK-Digital agieren seit kurzem unter der Bezeichnung EK-Design. Die Anschrift und Kontaktdaten in Berlin sind indes gleich geblieben.
Update: EK-Design versendet über die SNA-Inkasso Zahlungsaufforderungen
31.01.2012: Die Firma EK-Design - ehemals EK- Digital - versendet nunmehr über die SNA-Inkasso Zahlungsaufforderungen, wenn auf die Abmahnung keine Zahlung erfolgt ist.
Fremde Fotos rechtlich sicher verwenden
Ohne Fotos geht heute keine Webseite mehr online. Bei Pixelio, Fotolia, Aboutpixel und Co. sind Fotos zu allen erdenklichen Themenbereichen mittlerweile sehr preiswert und teilweise sogar kostenlos erhältlich. Bei Fotoagenturen wie Getty Image, Corbis oder Mauritius wird das Bildmaterial zu deutlich höheren Preisen angeboten. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten: Haben Sie die Lizenzbedingungen gelesen? Was bedeutet eigentlich "lizenzfrei"? Wie muss die Quellenangabe aussehen? Wir sagen Ihnen, worauf zu achten ist.
Brandsigns Consult mahnt Verletzung von Urheberrechten und Markenrechten durch die Rechtsanwälte Bäumel & Collegen ab
Eine Abmahnung der Firma Brandsigns Consult GmbH wegen der Verletzung von Urheberrechten und Markenrechten wurde uns heute zur Prüfung vorgelegt. Vertreten wird die Brandsigns Consult aus Regensburg von den Rechtsanwälten Bäumel, Dr. Weinelt & Collegen.
Urheberrechtsverletzung an Brandsigns-Bildern
Geltend gemacht wird die Verletzung von Urheberrechten an zahlreichen Produktbildern, die angeblich ohne Lizenz sowohl in einem Onlineshop als auch in einem Produktkatalog genutzt wurden.
LG Düsseldorf : Modelagentur muss Model Honorar nachzahlen
LG Düsseldorf Urt. v. 30.10.2008, Az: 8 O 126/08
Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 30.10.2008 eine Modelagentur verurteilt, aus Vermittlungsverträgen ca. 21.000,00 Euro an ein Model nachzuzahlen.
Der Modelvertrag oder Model Release
Ein Modelvertrag, auch Model Release genannt, sollte vor (!) jedem dem Foto-Shooting zwischen Fotografen und Model geschlossen werden. Anderenfalls kann der Fotograf die Fotos des Models nicht verwenden. Sicherlich können wirksame Absprachen über Ort, Zeit und Vergütung für das Fotoshooting auch mündlich getroffen werden. Wenn es jedoch nach einigen Monaten oder gar Jahren darum geht, wie der Fotograf oder auch das Model selbst die Aufnahmen verwenden darf, fallen die Erinnerungen an die Absprachen regelmäßig sehr unterschiedlich aus. In einer solchen Situation hilft ein schriftlicher Model-Vertrag weiter. Doch was sollte ein solcher Vertrag regeln?
Neue Serie: Irrtümer im Internetrecht: Nr. 1 - Fotos und Texte ohne Copyright-Vermerk sind frei nutzbar
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, hat sich ja mittlerweile herumgesprochen. Gleichwohl halten sich seit Jahren hartnäckig einige Irrtümer über das Internetrecht. In unserer neuen Serie wollen wir einige davon vor- und vor allem richtig stellen:
Nr. 1: Fotos und Texte ohne Copyright-Vermerk dürfen frei verwendet werden.
Fotos aus KfZ-Gutachten im Internet: Urheberrechtsverletzung?
Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2007, Az.: 308 O 730/96
Stellt es eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn die Fotos aus einem KfZ-Gutachten von einem Versuchungsunternehmen im Internet in einer Auto-Restwertbörse verwendet werden? Diese urheberrechtliche Frage hatte das Landgerichtes Hamburg in seinem vom 14.03.2007, Az.: 308 O 730/96 zu beantworten. Der Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde liegt, könnte beispielhaft für die wohl täglich im Internet stattfindenden Verletzungen der Urheberrechte an Fotos, Bildern, Texten, Webseiten oder Computer-Programmen sein. Oft gehen Nutzer davon aus, dass der Urheber ihnen die Nutzung der Fotos, Grafiken etc. erlaubt oder "nichts dagegen" hat.
Die Grundregeln im Foto-Recht ist simpel: Fotos sind alle vom Urheberrecht geschützt. Und: derjenige, der fremde Fotos im Internet nutzt, muss beweisen, dass der Urheber dies gestattet hat. Kann der Nutzer diesen Beweis vor Gericht nicht führen, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die teuer werden kann. Denn im Zweifelsfalle verbleiben die Rechte beim Fotografen als Urheber und gelten damit als nicht übertragen. Sofern Sie also für Ihre Webseite, Ihren eBay-Auftritt oder für sonstige Werbemaßnahmen Fotos, Texte oder Logos von anderen verwenden, ist nur dringend anzuraten, sich hierfür die schriftliche Zustimmung des Urhebers einholen.
Weitere Beiträge zum Foto-Recht:
Haftung einer Bildagentur bei Weitergabe von Fotos an die Presse
Die Beklagten betreiben Bildarchive zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen. Der mehrfach wegen Tötungsdelikten verurteilte Kläger verbüßt seit 1983 eine lebenslange Freiheitsstrafe. Über seine Taten wurde in den fünfziger, sechziger und frühen achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts ausführlich berichtet. Die Beklagten gaben auf Anfrage eines Presseverlages zwei alte Fotos des Beklagten, das damit einen Artikel "Die Akte … Psychogramm eines Jahrhundertmörders" bebilderte. Der Kläger wehrte sich gegen die Nutzung der alten Fotos: die Fotos seien ohne seine erforderliche Einwilligung verbreitet und dadurch sein Recht am eigenen Bild verletzt. Die Beklagten haben sich auf das Recht der Pressefreiheit berufen. Wessen Recht überwiegt, war Gegensstand eines aktuellen Urteils des BGH.
Abmahnung von Getty Image durch Rechtsanwälten Waldorf Frommer
Die Firma Getty Image Ltd. spricht schon seit Jahren rigoros Abmahnungen wegen der Urheberrechtsverletzung an ihren Fotos aus. Immer wieder beauftragen uns Mandanten aufgrund unserer Erfahrung sie bei diesen Abmahnungen zu beraten oder zu vertreten. Zunächst macht Getty Image die Schadensersatzforderungen wegen Urheberrechtsverletzung selbst mit einem Abmahnschreiben geltend. Dann beauftragt Getty Image die Rechtsanwälte Waldorf + Frommer aus München mit der Durchsetzung der Forderung und der Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Weitere Beiträge zum Thema Fotorecht und Abmahnung:
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Folkert Knieper mahnt wegen Foto aus Marions Kochbuch ab
Herr Folkert Knieper lässt über Giese Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an seinen Fotos versenden. War Herr Folkert Knieper früher Fotograf, so ist er laut des aktuellen Abmahnschreibens nunmehr ein „Fotodesigner“, der „im Bereich der Lebensmittelfotografie“ tätig ist. Nebenbei betreibt Herr Folkert Knieper das Internetangebot „marions-kochbuch“ unter www.marions-kochbuch.de. Er sei Fotograf und somit Urheber an sämtlichen dort gezeigten Rezept-Fotos.
Nutzung von Mitarbeiter-Fotos auf der Homepage: Ohne Einwilligung gehts nicht!
Das Landesarbeitsgericht Köln hatte in seiner Entscheidung vom 10.07.2009 (Az. 7 Ta 126/09) die Frage zu beantworten, ob das Foto einer Mitarbeiterin auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter zu Illustrationszwecken auf der Homepage des Arbeitgebers verwendet werden darf.
Weitere Beiträge zum Fotorecht:
Nutzung von Thumbnail-Foto ohne Zustimmung des Fotografen ist eine Urheberrechtsverletzung
Genau wie ihre großen Schwestern sind auch die Mini-Abbilder von Fotos urheberrechtlich geschützt. Thumbnails im Zusammenhang mit Fotos ist die englische Bezeichnung für daumennagelgroße Bilder. So hat das LG Bielefeld entschieden, dass die Veröffentlichung geschützter Fotos im Thumbnail-Format ohne Zustimmung des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung darstellt (LG Bielefeld, Az: 20 S 49/05).
Fotoklau im Internet kann teuer werden
Eine Auktion bei eBay, eine Webseite oder ein Internetshop ohne Foto ist heute kaum noch zu finden. Angesichts der zahlreichen professionellen Produktfotos der Hersteller und dem davon verwöhnten Auge des Kunden, stellt sich für viele Internet-Händler die Frage, woher ein ansprechendes Foto nehmen? Doch die copy + paste Variante kann teuer werden...
Personenfotografie und das Recht am eigenen Bild
Teil 2 der Serie: Fotografieren in der Öffentlichkeit – worauf ist rechtlich zu achten?
Personen sind seit jeher das faszinierendste Motiv für Fotografen. Allerdings ist bei jedem Personenfoto das Recht des Abgebildeten an seinem eigenen Bild zu beachten. Das gilt sowohl bei Porträtfotos als auch bei Straßenfotografie, bei Aufnahmen auf Demonstrationen, Sportveranstaltungen oder Konzerten. Die meisten Fotografen wissen das – irgendwie. Wirklich sicher sind sie sich selten. Gerade im Zeitalter der Bilderflut und die Möglichkeit die eigenen Fotoarbeiten selbst im Netz zu vermarken, kommt dem Recht am eigenen Bild eine immer größere Bedeutung zu. Um etwas mehr Sicherheit für Fotografen zu schaffen, sollen nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Grundsätze und Ausnahmen zur Personenfotografie in der Öffentlichkeit erläutert werden.
Lesen Sie auch:
Panoramafreiheit: Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten
Neue Serie: Fotografieren in der Öffentlichkeit
Teil 1: Panoramafreiheit oder Straßenbildfreiheit
Beim Fotografieren in der Öffentlichkeit sind rechtlich zwei Aspekte zu beachten:
1. Was darf zulässigerweise in der Öffentlichkeit fotografiert werden, also was ist von der sogenannten Panoramafreiheit erfasst? (Teil 1) und
2. Was ist rechtlich bei Personenfotos zu beachten, also das Recht jeder Person am eigenen Bild ? (Teil 2)
Der erste Teil unserer Serie erläutert, was ein Fotograf zur Panoramafreiheit wissen muss. Lesen Sie auch Teil 2 der Reihe: Personenfotos und das Recht am eigenen Bild
Vorsicht mit dem Bewerbungsfoto im Internet
Landgericht Köln, Urteil vom 21.12.2006, Az.: 28 O 468/06
Update: Wie auf JurPC berichtet, ist das Urteil ist unwirksam aufgrund eines Prozessvergleichs in der zweiten Instanz.Weitere Infos unter JurPC
Bei zahlreichen Unternehmen kann man sich nur noch online bewerben, und zunehmend stellen die Job-Aspiranten ihren Lebenslauf gleich auf eine Internetseite und übersenden im Anschreiben nur noch die URL. Doch sollte in der Hoffnung auf den Traumjob bzw. den Traumauftrag das geltende Recht nicht vergessen werden. Hieran musste das Landgericht Köln (Urteil vom 21.12.2006, Az.: 28 O 468/06) den Beklagten erinnern.
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