U + C versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen

Abmahnung Filesharing


Die Kanzlei Urmann & Kollegen (U + C) versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing Abmahnungen, wie Heise online am 6.12.2011 berichtete. Der Forderungsbetrag stammt angeblich aus 70.000 Abmahnungen, womit sich pro Abmahnung eine offene Forderung von ca. 1.286,00 Euro ergibt.


Die Kanzei U+C firmierte vormals als "KUW" und mahnt bereits seit Jahren in großem Umfange ab. U+C vertreten hauptsächlich Rechteinhaber von Filmen aus der "Adult Entertainment"-Branche, sprich Hersteller von Pornofilmen und Anbieter von Amateur-Aufnahmen. Da es bei Filmen weder auf das subjektive, persönliche Geschmacksempfinden hinsichtlich des Inhalts noch um dessen künstlerische (oder zumindest handwerklich durchschnittliche) Umsetzung ankommt, sind auch pornografische Filmwerke und jegliche Amateur-Filmaufnahmen vom Urheberrecht geschützt.

In den Abmahnungen selbst verlangt U+C vom angeblichen Rechteverletzer einen Vergleichsbetrag von 650,00 Euro, womit dann sämtliche Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz, wie

  • Schadenserrsatz,
  • Abmahnkosten (Anwaltsgebühren für die Abmahnung) und
  • Aufwendungen


abgegolten seien. Zahlt der Abgemahnte nicht, fordert U+C in einem zweiten Schreiben dann knapp das doppelte, nämlich 1.286,80 Euro.

Diese offenen Forderungen von 1.286,00 Euro aus 70.000 Zahlungsverweigerungen der Abgemahnten sind nun Gegenstand der Versteigerung, so Heise-online.

90 Mio Umsatz aus Filesharing-Abmahnungen

Betrachten man die Forderungshöhe von 90 Millionen Euro und berücksichtigt man, dass noch diverse weitere Kanzleien in Deutschland ebenfalls in sehr hoher Anzahl Forderungen zwischen  350,00 und 1.200,00 Euro wegen Tauschbörsennutzung geltend machen, bekommt man einen Eindruck davon, welche Summen im Abmahngeschäft umgesetzt werden. Oftmals erscheint fraglich, ob die abgemahnten Film- oder Musikwerke auch nur annähernd diesen Umsatz am freien Markt generieren würden.

Nach Information des LG Köln bearbeitet dort eine einzige Kammer pro Woche ca. 20.000 Auskunftsanträge aus Abmahnungen.

Auf ihrer Auktions-Website ist es U+C wichtig, deutlich zu machen, dass sie selbst "nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Forderungen" auftrete.

 

Rechtsanwältin Janke, MLE Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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