Abmahnung der LFP Video Group durch Kanzlei Negele, Zimmel für Film „Barely Legal #121!

Abmahnung Filesharing

 

Der Film “Barely Legal # 121″ wird von der  LFP Video Group durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller abgemahnt. Uns liegt eine solche aktuelle Abmahnung der LFP Video Group vor. Dem Abgemahnten wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Barely legal # 121“ durch Einstellen in einer Tauschbörse vorgeworfen.

Sowohl die LFP Video Group als auch die Abmahnkanzlei Negele, Zimmel sind uns bereits aus zahlreichen anderen Beratungen bekannt. Die Kanzlei Negel, Zimmel hat sich auf die Abmahnung von Erotikfilmen spezialisiert.

Forderung des Abmahners LFP Video Group

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines pauschalen Betrages von 850,00 Euro

Unsere Empfehlung:

1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

2. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen. Diese sind oft unwirksam! Also nicht voreilig unterschreiben oder zahlen.

3. Wir können nicht empfehlen, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel beigefügte Unterlassungserklärung ungeändert zu unterzeichnen. Die Formulierung enthält ein Schuldeingeständnis und die Verpflichtung zur Zahlung des Vergleichsbetrages.

 

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, um unberechtigte und überhöhte Zahlungen zu vermeiden.

Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns einfach an oder übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Unterlagen. Das telefonische Erstgespräch zur Einschätzung der Risiken und Kosten im Umgang mit ihrer Abmahnung ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 0381 – 877 410 310 oder kanzlei (at) medienrecht-urheberrecht.de



 

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KANZLEI JANKE

Kanzlei für Urheber- & Medienrecht, Rostock

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Tags: LFP Video Group, Kanzlei Zimmel Negele Greuter Beller, Barely legal # 121, Urheberrechtsverletzung, Tauschbörse, Anwalt Rostock