Filesharing - Abmahnung: "Vergiss mich", Bushido, Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe

Abmahnung Filesharing

 

 

Schon mehrfach haben wir über die Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe berichtet. Die Kanzlei vertritt unter anderen den Künstler "Bushido" (Anis Mohamed Ferchichi), für den sie regelmäßig angebliche Urheberrechtsverletzungen abmahnt.

Aktuell wird der Musiktitel

  • "Vergiss mich" (feat. J-Luv), Bushido abgemahnt.

Statt der in der Vergangenheit geforderten 350,00 Euro wird jetzt eine Zahlung in Höhe von 400,00 Euro verlangt. Wie üblich liegt der Abmahnung auch eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, deren Unterzeichnung wir nicht empfehlen können.

Der Titel "Vergiss mich" (feat. J-Luv) befindet sich unter anderem auf dem Musikcontainer "German Top 100 Single Charts". Es besteht also die Gefahr, weitere Abmahnungen von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe oder von anderen Rechteinhabern an Titeln des Chartcontainers zu erhalten. Das muss nicht sein. Wir beraten Sie gern.

 

 

Abmahnungsgrund


Urheberrechtsverletzung an dem Titel "Vergiss mich" (feat. J-Luv)"  des Künstlers  "Bushido" (Anis Mohamed Ferchichi), der angeblich über einen Internetanschluss in Tauschbörsen bzw. Filesharing (P2P) Netzwerken zum Herunterladen verfügbar gemacht wurde. Der Musiktitel ist auf dem Musiksampler "German Top 100 SingleCharts" enthalten.

Forderungen der Abmahner


"Bushido" (Anis Mohamed Ferchichi) fordert  Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten sowie die Abgabe einer 30 Jahre wirksamen, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Für den Fall der Zuwiderhandlung verlangen die Abmahner die Zahlung einer Vertragsstrafe. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei.

Für die angebliche Urheberrechtsverletzung verlangt die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe die Zahlung eines Vergleichsbetrags (Schadensersatz, Anwaltskosten) in Höhe von 400,00 Euro (statt bisher 350,00 Euro).

 

Unsere Empfehlung



1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

Reagieren Sie in jedem Falle! Bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen - und dies verursacht unnötige und hohe Kosten.


2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

Wir können nicht empfehlen, die in der Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe für Bushido geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldanerkenntnis formuliert und enthält die Verpflichtung des Abgemahnten, den Vergleichsbetrag (Schadensersatz, Abmahnkosten)  zu zahlen, auch wenn dieser keine Tauschbörse genutzt und die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen, die oft unwirksam sind, unter Druck setzen!


3. Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!

Vermeiden Sie, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten, unnötige Informationen mitzuteilen. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund, die Forderungen eventuell zu reduzieren.

 

Achtung: Mehrfachabmahnungen bei den Top100 Single Charts!


Uns liegen zahlreiche Fälle vor, in denen derselbe Anschlussinhaber mehrere Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an Titeln der German Top 100 Singlecharts - Chart Container“ erhalten hat. Oft scheinen die Abmahnungen kein Ende zu nehmen und der Abgemahnte fragt sich, ob er nun 100 Abmahnungen erhält. Wie reagieren Sie richtig auf die bisherige Abmahnung und wie lassen sich weitere Abmahnungen wegen Titel der Top 100 Singlecharts verhindern?

 

Vorbeugende Unterlassungserklärungen: Der Chartcontainer erscheint in regelmäßigen Abständen mit den jeweils aktuellen Top 100 Chart Hits. Daher wird auch die Liste der Titel und Abmahner stetig länger. Vorbeugende Unterlassungserklärungen waren im Urheberrecht früher ein absoluter Ausnahmefall. Bei den Mehrfachabmahnungen ist uns aus unserer Beratungspraxis bekannt, welche Top 100 Titel von welchem Anwalt abgemahnt werden. Oft vertritt eine Abmahnkanzlei mehrere Rechteinhaber. Hat der Abgemahtne dann eine Unterlassungserklärung mit Schuldanerkenntnis unterzeichnet, folgen vom gleichen Anwalt weitere Abmahnschreiben. Daher ist zu überlegen, ob nach Erhalt der ersten Abmahnung sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen bezüglich der anderen abgemahnten Titel abgegeben werden sollten.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Stenzel.

 


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