Abmahnung von FAREDS für die Boll AG: Auschwitz - Film
Die Boll AG, Inhaber und Produzent Uwe Boll, mahnt über die Kanzlei FAREDS die Urheberrechtsverletzung an dem Film Auschwitz ab. In den Abmahnungen der Kanzlei FAREDS wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 850,00 Euro gefordert.
Abmahnungsgrund:
Urheberrechtsverletzung wegen Download/ Upload des Films Auschwitz
Abmahner:
Boll AG – Inhaber Boll AG ist Prozent Uwe Boll, der bereits zahlreiche Filme produziert hat.
Abmahnende Kanzlei:
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Abgemahnter Film:
Auschwitz
Wie reagieren Sie richtig?
1. Nehmen Sie Abmahnung der Boll AG ernst.
2. Unterlassungserklärung nicht unverändert unterzeichnen!
Wir können nicht empfehlen, die in der Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS für die Boll AG geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldanerkenntnis formuliert und enthält die Verpflichtung des Abgemahnten, den Vergleichsbetrag (Schadensersatz, Abmahnkosten) zu zahlen, auch wenn dieser keine Tauschbörse genutzt und die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen, die oft unwirksam sind, unter Druck setzen!
3. Lassen Sie sich von einem Spezialisten für Urheberrecht beraten um weitere Abmahnungen und überhöhte Zahlungen zu verhindern!
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Stenzel
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KANZLEI JANKE
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Tags: Abmahnung, Boll AG, Film Auschwitz, Boll AG, Fareds, Urheberrechtsverletzung
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