Abmahnung der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker - Titel: "Ist es wahr" Söhne Mannheims
Uns liegen neue urheberrechtliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker aus Hamburg wegen Rechtsverletzungen bei Nutzung von Tauschbörsen vor. Die Abmahnkanzlei vertritt die tonpool Medien GmbH und mahnt Urheberrechtsverletzungen an Titeln der Musikgruppe Söhne Mannheims und Xavier Naidoo ab. Abgemahnt wird die Tonaufnahme
- Ist es wahr (Aim High)
Wie bereits berichtet mahnt die Kanzlei Zimmermann & Decker u.a. auch Titel und Alben des Künstlers Xavier Naidoo ab, so z.B. das Album
- "Alles kann besser werden" oder die Tonaufnahme
- "Bitte hör nicht auf zu träumen"
Besonders ärgerlich: Die abgemahnten Musiktitel befinden sich auf Musiksammlungen und Chartcontainern, z.B. auf den Bravo Hits 73 und den German Top 100 Single Charts. Den Abgemahnten drohen daher teure Mehrfachabmahnungen.
1. Grund der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung durch Download
Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubten zur Verfügung stellen von Werken der Musikgruppe Söhne Mannheims in Filesharing-Netzwerken (Internet - Tauschbörsen / Peer 2 Peer Netzwerken).
- Titel: "Ist es wahr (Aim High)"
2. Forderung des Abmahners tonpool Medien GmbH:
- pauschaler Schadensersatz und Abmahnkosten: 425,00 Euro.
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
3. Unsere Empfehlung:
Wir können nicht empfehlen, die in der Abmahnung der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker für die tonpool Medien GmbH geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldanerkenntnis formuliert und enthält die Verpflichtung des Abgemahnten, den Vergleichsbetrag (Schadensersatz, Abmahnkosten) zu zahlen, auch wenn dieser keine Tauschbörse genutzt und die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen, die oft unwirksam sind, unter Druck setzen!
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Dr. Stenzel.
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