Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: „Other Ego - Born this way“ - Aergo Trade GmbH durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft
Erneut wurden wir mit der Beratung einer Abmahnung der Aergo Trade GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Titel “Other Ego – Born this Way“ beauftragt. Die Aergo Trade aus der Schweiz lässt wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen über die Rechtsanwälte Fareds aus Hamburg urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Urheberrechtsverletzung durch Musik Tauschbörsen
Unserem Mandanten als Inhaber des Internetanschlusses wird vorgeworfen, das Musikwerk bzw. die Tonaufnahme „Born this way“ des Künstlers “Other Ego“ in der Tauschbörse BitTorrent anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes zum Download bereit gestellt zu haben. Durch dieses Zum-Upload-Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Musik-Tauschbörse kann das Recht des Urhebers zur öffentlichen Zugänglichmachung seines Werkes im Internet (§ 19a UrhG) verletzt sein.
Forderung des Abmahners Aegro Trade
Der Abmahner Aergo Trade fordert zur Abgeltung der angeblichen Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 450,00 Euro.
Die von den Rechtsanwälten Fareds gesetzten Fristen sind bewusst knapp bemessen. Dem Abgemahnten soll wenig Zeit zur Prüfung der ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung bzw. zur Rechtsberatung bleiben. Lassen Sie sich dadurch diese kurzen Fristen nicht unter Druck setzen!
Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen!
Insbesondere in diesem Fall können wir nicht empfehlen, die der Abmahnung von den Rechtsanwälten Fareds beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldeingeständnis formuliert und enthält die Verpflichtung zur Zahlung der Anwaltskosten. Im Übrigen besteht keine rechtliche Verpflichtung, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen.
Achtung! Mehrfachabmahnungen: Top100 und Top 50 Chart Container
Der abgemahnte Titel „Born this way“ von Other Ego ist Bestandteil eines Chart Containers bzw. Musiksamplers, der noch weitere Lieder anderer Urheber enthält. Es besteht daher die Gefahr weiterer Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Anwälte, sogenannte Mehrfachabmahnungen oder Folgeabmahnungen. Es sollte im Rahmen der Rechtsberatung erörtert werden, inwieweit drohende weitere Abmahnungen durch vorbeugende Unterlassungserklärungen verhindert werden können.
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht
Wir beraten Filesharing Abmahnungen erfolgreich seit 5 Jahren!
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KANZLEI JANKE
Kanzlei für Urheber- & Medienrecht, Rostock
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