Abmahnung wegen des Computerspiels "Terrorist Takedown 3" von Baseprotect UG durch die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels

Abmahnung Filesharing

 

 

Nach uns vorliegenden Schreiben mahnt die Firma Baseprotect UG angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel "Terrorist Takedown 3" ab. In diesem Falle ist die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels für die Baseprotect UG tätig. In der Vergangenheit hatte Baseprotect die Rechtsanwälte Kornmeier & Kollegen für ihr Abmahngeschäft beauftragt.

Anzumerken ist, dass - laut Abmahnschreiben - die Baseprotect angeblich Rechte von der Firma City Interactiv  S.A. eingeräumt bekommen haben soll, um für diese Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen. Rechteinhaberin an dem Computerspiel "Terrorist Takedown 3" ist also die Firma City Interactive. Es fragt sich also, weshalb diese nicht selbst die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels für die Abmahnungen beauftragt.

Wir können nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen.

 

1. Grund der Abmahnung - Urheberrechtsverletzung


Unerlaubtes Herunterladen bzw. zum Upload bereitstellen des Computerspiels "Terrorist Takedown 3"  in Filesharing-Netzwerken bzw. Tauschbörsen im Internet.

 

2. Forderung des Abmahners


  • Schadensersatz und Abmahnkosten von 450,00 Euro
  • Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt bei. Diese Unterlassungserklärung ist als Schuldanerkenntnis formuliert. Ferner erkennt der Abgemahnte den Schadensersatzanspruch an - und zwar ganz gleich, ob der Abgemahnte auch tatsächlich der Täter der Urheberrechtsverletzung ist oder nicht!

 

3. Wie verhalten Sie sich richtig


(1) Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen.

(2) Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

Im diesem Falle können wir nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist zu weitgehend und braucht so nicht unterschrieben werden. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass die vorformulierte Erklärung unterzeichnet werden muss.

(3) Nicht wegen der kurzen Abmahnfristen voreilig handeln!

Oft wird in den Abmahnungen eine sehr kurze Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt. Lassen Sie sich dadurch nicht unter Druck setzen. Diese Frist kann verlängert werden (auch wenn es anders im Abmahnungsschreiben steht)! Unterzeichenen Sie keinesfalls ungeprüft die Unterlassungserklärung oder beigelegte Vergleiche. Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Beträge. Diese sind oft überhöht.

(4) Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!

Es sollte vermieden werden, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten die falschen Informationen preiszugeben. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund, Ihre Forderungen eventuell zu reduzieren.

 

4. Weitere Infos zur Baseprotect UG


Die Baseprotect UG ist uns bereits aus der Vergangenheit bekannt. So versendete sie über die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

  • an dem Musikwerk „Splash-Wind him up“ sowie
  • an dem Computerspiel „Wolfschanze 2
  • an dem Computerspiel "Alcatraz"
  • an dem Computerspiel „Sniper Ghost Warrior“ - über die Kanzlei Kornmeier & Partner.

Auch bei diesen Fällen war es so, dass Baseprotect ausdrücklich die Rechte zur Verfolgung von Rechtsverletzungen eingeräumt bekommen haben soll.

 

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Marion Janke, MLE, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.

 


 

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KANZLEI JANKE

Kanzlei für Urheber- & Medienrecht, Rostock

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