Abmahnung wegen des Culcha Candela Titels Monsta von CD „German Top 100 Singlecharts"

Abmahnung Filesharing

 

21. April 2010

Aktuell wurden der Kanzlei für Urheber- und Medienrecht  zwei Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte an dem Musiktitel/ der Tonaufnahme  „Monsta“ von der CD „German Top 100 Singlecharts - Chart Container“ zur Beratung vorgelegt. Dargeboten wird der Titel „Monsta“ von Culcha Candela.  Als Rechteinhaber ist in der Abmahnung die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment genannt. Abgemahnt wird durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang.

Update: 7. Juni 2010 - Titel "Hamma" von Culcha Candela

Nümann + Lang mahne neben dem Titel "Monsta" aktuell  auch wegen des Titels "Hamma" von Culcha Candela ab. Auch dieser Titel steht, nach Angaben von Nümann + Lang in der Rechteinhaberschaft der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment.


1. Abmahnungsgrund


 

Unerlaubtes Herunterladen bzw. zum Upload Bereitstellen der Titel in Tauschbörsen/ Filesharing-Netzwerken im Internet

 

2. Forderung der Abmahner


Schadensersatz und Anwaltskosten sowie die Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt. Hier ist allerdings Vorsicht geboten! Denn die Erkärung enthält Vertragsstrafe-Versprechen von 5.100 Euro, die Verpflichtung des Vergleichsbetrages und  zudem als Schuldeingeständnis formuliert.

 

3. Unsere Empfehlung:


Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen. Und das verursacht unnötige und hohe Kosten.

Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

In diesem Falle kann die Kanzlei für Urheber- & Medienrecht nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist zu weitgehend und braucht so nicht unterschrieben werden. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass die vorformulierte Erklärung unterzeichnet werden muss.

Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!

Es sollte vermieden werden, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten die falschen Informationen preiszugeben. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund Ihre Forderungen eventuell zu reduzieren.

 

4. Achtung Mehrfachabmahnung bei German Top 100 Singlecharts!


Uns liegen bereits mehrere Fälle vor, in denen derselbe Anschlussinhaber mehrere Abmahnungen unterschiedlicher Anwälte wegen angeblicher Verletzungen von Urheberrechten an Titeln von der Musik-CD German Top 100 Singlecharts - Chart Container“ erhalten hat.

Von der Musik-CD German Top 100 Singlecharts werden, allein nach den uns vorliegenden Abschmahnungen, schon 6 verschiedene Titel betroffen sind. Hier ist zu überlegen, ob nach Erhalt der ersten Abmahnung wegen angeblich unerlaubten Filesharings von Titeln dieses Musiksamplers eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung bezüglich der anderen abgemahnten Titel abgegeben wird.

Abgemahnt werden bisher die folgenden Titel:

 

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Marion Janke, MLE, Fachanwältin für Urheber- & Medienrecht

 


 

Abmahnung erhalten? Fragen?

Wir beraten Sie gern.

Rufen Sie uns einfach an:

Rostock - 0381/ 877 - 410 - 310

oder senden Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

kanzlei(at)medienrecht-urheberrecht.de

 


KANZLEI JANKE

Kanzlei für Urheber- & Medienrecht, Rostock

Kompetent. Schnell. Bundesweit.