Filesharing-Abmahnung wegen des Titels „Die Suche geht weiter“ der Gruppe Rosenstolz im Namen der Universal Music durch Rechtsanwälte Rasch

Abmahnung Filesharing

 

Der Kanzlei für Urheber- und Medienrecht liegen mehrere Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in sog. Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) an dem Titel „Die Suche geht weiter“ der Gruppe Rosenstolz vor. Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg mahnen im Auftrag der Firma Universal Music GmbH ab.

 

Abmahnungsgrund


Unerlaubtes Herunterladen bzw. zum Upload bereitstellen des Musikalbums „Die Suche geht weiter“ der Gruppe Rosenstolz in sog. Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) im Internet.

 

Forderung des Abmahners


1. Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Achtung! Die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält sowohl ein Schuldanerkenntnis als auch eine Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro.

2. Schadensersatz und Anwaltskosten von insgesamt 1.200,00 Euro. Hierbei ist völlig unklar, welche Summe davon als Schadensersatz und welche als Abmahnkosten verlangt werden.

 

Unsere Empfehlung


1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Reagieren Sie auf die Abmahnung. Denn bleibt diese unbeantwortet, besteht die Gefahr, dass der Abmahner seine behaupteten Forderungen versucht einzuklagen. Ein solches Gerichtsverfahren kann hohe Kosten für Sie verursachen.

2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

Insbesondere bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch kann die Kanzlei für Urheber- und Medienrecht nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldanerkenntnis formuliert und beinhaltet ein Versprechen, dass der Unterzeichnende für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro zahlt. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass Sie diese Erklärung unterzeichnen müssen. Es gibt rechtlich wirksame Möglichkeiten eine Unterlassungserklärung anders zu formulieren und damit Ihre Haftung erheblich einzuschränken.

3. Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite!

Keine Infos zum tatsächlichen Geschehen preisgeben! Es sollte vermieden werden,bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten die falschen Informationen preiszugeben. Ist die Tat erst einmal gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund, ihre Forderungen eventuell zu reduzieren.

 

Zusatzinformation


Die Rechtsanwälte Rasch versenden bereits seit mehreren Jahren in ganz erheblichem Umfange Abmahnungen wegen angeblicher unberechtigter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) im Internet. Während noch vor einigen Jahren „zur gütlichen Beilegung der Angelegenheit“ die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 3.000,00 Euro bis 6.000,00 Euro gefordert wurden, liegt die Forderung derzeit bei 1.200,00 Euro.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Marion Janke, MLE, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

 

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KANZLEI JANKE

Kanzlei für Urheber- & Medienrecht, Rostock

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