Abmahnung wegen des Films "Antichrist" von Zentropa Entertainment23
Abmahnungsgrund
Unerlaubtes Herunterladen bzw. zum Upload bereitstellen der Bild- und Tonaufnahmen des Films "Antichrist" in Filesharing-Netzwerken (Internet-Tauschbörsen).
Forderung des Abmahners Zentropa Entertainment23
- Schadensersatz und Anwaltskosten von ca. 1200,00 Euro
- die Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt bei, mit einer Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro sowie die Pflicht zur Kostenübernahme.
Meine Empfehlung:
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen. Und das verursacht unnötige und hohe Kosten.
2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!
In diesem Falle kann die Kanzlei für Urheber- & Medienrecht nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist zu weitgehend und braucht so nicht unterschrieben werden. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass die vorformulierte Erklärung unterzeichnet werden muss.
3. Zahlen Sie nicht voreilig!
Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Beträge. Diese sind oft überhöht.
4. Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!
Es sollte vermieden werden, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten die falschen Informationen preiszugeben. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund Ihre Forderungen eventuell zu reduzieren.
Zusatzinformation
Die Rechtsanwälte Baumgarten und Brandt sind uns aus zahlreichen anderen Abmahnungen bekannt. Sie mahnen unter anderem auch folgende Werke ab:
- Niko - ein Rentier hebt ab
- Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag
- College
- Far Cry
- Wunder einer Winternacht – Die Weihnachtsgeschichte
- Kill Theory
- Warlords
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Stenzel.
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KANZLEI JANKE
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