Abmahnung von DigiProtect: “Was geht ab" von Frauenarzt & Manny Marc" von der Musik-CD „German Top 100 Singlecharts"

Abmahnung Filesharing

Uns liegen bereits mehrere Abmahnungen vor wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte an dem Musiktitel „Frauenarzt & Manny Marc - Was geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)“ auf der CD „German Top 100 Singlecharts - Chart Container.“ Rechteinhaber ist  angeblich die Firma DigiProtect. Abgemahnt wird durch die Rechtsanwälte Denecke und von Haxthausen.


Abmahngrund


Geltend gemacht wird das unerlaubte Herunterladen bzw. zum Upload bereitstellen des Titels bzw. der Tonaufnahme in Internet-Tauschbörsen (Filesharing-Netzwerken).


Forderungen der Abmahner


Eine Abmahnung ist ja rein rechtlich eigentlich ein Angebot, um den jeweiligen Vorfall außergerichtlich und gütlich beizulegen. Es werden Schadensersatz und Anwaltskosten verlangt, wobei ein Vergleichsangebot  unterbreitet wird. Weiterhin wird die Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt bei. Diese enthält sowohl eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro sowie die Verpflichtung die Schadensersatz und Kostenerstattung zu zahlen. Schließlich ist die Ziffer 2. der Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis formuliert, was Sie also in keinem Falle unterzeichnen sollten.

 

Wie gehen Sie weiter vor?


1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt das Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen. Und das verursacht unnötige und hohe Kosten.

2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

In diesem Falle kann die Kanzlei für Urheber- & Medienrecht nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist zu weitgehend und braucht so nicht unterschrieben werden. Es gibt keine rechtliche Pflicht, die vorformulierte Erklärung ungeprüft zu unterzeichnen.

3. Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!

Es sollte vermieden werden, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten die falschen Informationen preiszugeben. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund Ihre Forderungen eventuell zu reduzieren.

 

Achtung! Mehrfachabmahnung beI CD "German Top 100 Singlecharts"


Zum einen liegen uns schon zahlreiche Abmahnungen allein wegen des Titels „Fever“ vor. Es liegen uns aber auch Fälle vor,  bei denen derselbe Anschlussinhaber auch wegen eines anderen Titels von Musik-CD „German Top 100 Singlecharts“ von einer anderen Anwaltskanzlei abgemahnt und doppelt zur Kasse gebeten wurde. Das kann natürlich für einige Anschlussinhaber der finanzielle Super-Gau werden.

Dabei handelt es sich um die Titel:

 


 

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KANZLEI JANKE

Kanzlei für Urheber- & Medienrecht, Rostock

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