Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch - Musikalbum „Good News“ der Künstlerin Lena
Der Kanzlei Janke liegen neue Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg vor. Die Abmahnkanzlei vertritt die Universal Music GmbH mit Sitz in Berlin. Abgemahnt wird die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums
- „Good News“ der Künstlerin Lena.
In den Abmahnungen wird wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung die Zahlung einer pauschalen Schadensersatzsumme (1.200,00 Euro) sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Wir können nicht empfehlen, diese Forderungen ungeprüft zu erfüllen und die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Abmahnungsgrund
Unerlaubte Verwertung des Musikalbums „Good News“ der Künstlertin Lena, deren Tonaufnahmen angeblich über einen Internetanschluss in Tauschbörsen bzw. Filesharing (P2P)-Netzwerken zum Herunterladen verfügbar gemacht wurde.
Forderungen der Abmahner
Gefordert werden Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten. Verlangt wird die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 1.200,00 Euro. Ferner wird die Abgabe einer 30 Jahre wirksamen, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Für den Fall der Zuwiderhandlung verlangen die Abmahner die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei.
Unsere Empfehlung
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
Reagieren Sie in jedem Falle! Bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen - und dies verursacht unnötige und hohe Kosten.
2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!
Wir können nicht empfehlen, die in der Abmahnung der Kanzlei Rasch für die Universal Music GmbH geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldanerkenntnis formuliert und enthält die Verpflichtung des Abgemahnten, den Vergleichsbetrag (Schadensersatz, Abmahnkosten) zu zahlen, auch wenn dieser keine Tauschbörse genutzt und die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen, die oft unwirksam sind, unter Druck setzen!
3. Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!
Vermeiden Sie, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten, unnötige Informationen mitzuteilen. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund, die Forderungen eventuell zu reduzieren.
Weitere Musikalben und Tonaufnahmen der Universal Music GmbH
Weitere Musikalben und Tonaufnahmen, an denen die Universal Music GmbH Rechte geltend macht, sind (Auszug):
- "A Curious Thing" der Künstlerin "Amy McDonalds"
- "Glück" der Künstlergruppe "Adoro"
- "Grosse Freiheit" der Künstlergruppe "Unheilig"
- "Loud" der Künstlerin "Rihanna"
- "My One And Only Thrill" der Künstlerinn "Melody Gardot"
- "Progress" der Künstlergruppe "Take That"
- "Rock Symphonies" des Künstlers "David Garrett"
- "Sterneneisen" der Künstlergruppe "In Extremo"
- "The Beginning" der Künstlergruppe "The Black Eyed Peas"
Weitere Alben und Musiktitel finden Sie unter: Aktuelle Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Rasch
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Dr. Stenzel.
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