Mehrfachabmahnung droht! German Top 100 Single Charts

Abmahnung Filesharing

 

Aus den "German Top 100 Single Charts" wird aktuell der Titel "Call My Name" des DSDS-Gewinners Pietro Lombardi von der Kanzlei Rasch abgemahnt. Die Kanzlei Rasch verschickt regelmäßig Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen für die Universal Music GmbH und die EMI Music Germany GmbH & Co. KG.

Pietro Lombardi ist mit seinem Titel "Call My Name" derzeit ganz oben in den aktuellen Single Charts und hat kürzlich ebenfalls sein Debut-Album "Jackpot" herausgebracht. Die Abmahnung umfasst insgesamt 10 Musiktitel des Musiksamlers "German Top 100 Single Charts", wofür die Kanzlei Rasch einen Schadensersatz von 1200 Euro fordert.

Es besteht also die Gefahr, weitere Abmahnungen von anderen Rechteinhabern des Chartcontainers zu erhalten (Mehrfachabmahnungen). Das muss nicht sein. Wir beraten Sie gern.

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Mehrfachabmahnung: Top 100 Singlecharts

Bei Abmahnungen von Titel des Musiksamplers "German Top 100 Single Charts" kommt es regelmäßig zu Mehrfachabmahnungen. Uns liegen bereits zahlreiche Fälle vor, in denen derselbe Anschlussinhaber mehrere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an den zahlreichen Titeln der Top 100 Chart Containers erhalten hat. Oft scheinen die Abmahnungen kein Ende zu nehmen und der Abgemahnte fragt sich, ob er nun 100 Abmahnungen erhalten wird.

 

Von den German Top 100 Single Charts werden mittlerweise diverse Titel abgemahnt. Der Chartcontainer erscheint in regelmäßigen Abständen mit den jeweils aktuellen Top 100 Chart Hits. Daher wird auch die Liste der Titel und Abmahner stetig länger. Vorbeugende Unterlassungserklärungen waren im Urheberrecht früher ein absoluter Ausnahmefall. Bei den Mehrfachabmahnungen ist uns aus unserer Beratungspraxis bekannt, welche Top 100 Titel von welchem Anwalt abgemahnt werden. Daher ist zu überlegen, ob nach Erhalt der ersten Abmahnung sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen bezüglich der anderen abgemahnten Titel abgegeben werden sollten.

 

Wir beraten seit über 5 Jahren erfolgreich Tauschbörsen-Abmahnungen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und verhindern Sie Mehrfachabmahnungen bei den German Top 100 Singlecharts.


Abmahnungsgrund: Urheberrechtsverletzung


Urheberrechtsverletzung an Titel auf dem Sampler German Top 100 Single Charts durch Bereitstellen in Internet-Tauschbörsen bzw. Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer Netzwerken)

 

Forderung der Abmahner


Schadensersatz und Anwaltskosten sowie die Abgabe einer 30 Jahre wirksamen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Regelmäßig sind die  vorformulierten Erklärungen in den Abmahnschreiben als Schuldeingeständnis formuliert und enthalten die Verpflichtung, den Schadensersatz und alle Abmahnkosten zu zahlen.

 

Wie reagieren Sie richtig auf die Abmahnung?


1. Nehmen Sie die Abmahnungen ernst!

Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt die Abmahnung unbeantwortet, können Forderungen nach Fristablauf eingeklagt werden. Das verursacht unnötige und vor allem hohe Kosten.

2. Nicht die beigefügten Unterlassungserklärungen unterzeichnen!

In diesen Fällen können wir aus unserer Erfahrung nicht empfehlen, die beigefügten Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Diese sind zu weitgehend formuliert und brauchen so nicht unterschrieben werden. Es gibt keine rechtliche Pflicht, die vorformulierte Erklärung des Abmahners zu unterzeichnen! Geben Sie nur eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und reduzieren Sie damit Ihre Haftung.

3. Trotz kurzer Fristen nicht voreilig reagieren!

Die Fristen sind regelmäßig kurz gesetzt. Das ist Absicht! Lassen Sie sich dadurch nicht unter Druck setzen. Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig! Gerade wegen der Gefahr der Mehrfachabmahnung bei den Top 100 Singlecharts kann dies erhebliche Folgen haben. Sie können die Frist beim Gegner verlängern lassen, auch wenn dies im Abmahnschreiben grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die Abmahner wissen selbst, dass ihre Fristen gegenüber Privatpersonen zu kurz und damit rechtlich nicht wirksam sind.

4. Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite!

Es sollte vermieden werden, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten die falschen Informationen preiszugeben. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Abmahner keinen Grund, ihre Forderungen zurückzunehmen oder zu reduzieren.

 

Vorbeugende Unterlassungserklärung?


Da beispielsweise die Rechtsanwälte Nümann + Lang, Kornmeier & Partner, Denecke . von Haxthausen, Bindler . Fiedler . Rixen mehrere Rechteinhaber von Titeln auf dem Chartcontainer vertreten und daher Mehrfachabmahnungen versenden, ist zu überlegen, ob eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Damit ist es möglich, weiteren Abmahnungen zuvorzukommen und Abmahnkosten zu verhindern.


Ihre Ansprechpartner:

  • Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Rechtsanwältin Dr. Stenzel

 


Abgemahnt werden unter anderem auch folgende Top 100 Titel (Auszug):

 

Weitere Alben und Musiktitel finden Sie unter: Aktuelle Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Rasch



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Wir melden uns umgehend bei Ihnen und unterbreiten Ihnen ein Kostenangebot.

 


 

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