Hitmix Music Agentur mahnt Tim Toupet Titel „So ein schöner Tag – Fliegerlied“ von den Top100 Single Charts ab
Update Juni 2011
Die Kanzlei Baek Law Rechtsanwälte mahnt auch noch im Juni 2011 den Musiktitel "So ein schöner Tag, Fliegerlied" des Künstlers Tim Toupet" für die Hitmix Musikagentur ab. Der Titel befindet sich auf auf dem Musiksampler "VA Apres Ski Hits 2010 (XXL)", der bereits im Dezember 2009 veröffentlicht wurde. Die Abmahner werfen den betroffenen Abmahnungsempfängern u.a. Urheberrechtsverletzungen vor, die angeblich im Januar 2010, d.h. vor über 1 1/2 Jahren begangen wurden. Gefordert wird eine Zahlung in Höhe von 350,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ob dieser Vorwurf jedoch berechtigt ist, können viele nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehen.
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Der KANZLEI JANKE liegen mehrere Abmahnungen der Hitmix Music Agentur vor, wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte am Titel "Fliegerlied - so ein schöner Tag". Das Fliegerlied, gesungen vom Künstler Tim Toupet, findet sich unter anderem auf dem Chartcontainer Top 100 Single Charts. Die Urheberrechte an dem Titel bzw. die Rechte als Tonträgerhersteller beansprucht die Hitmix Music Agentur, Inhaber Erich Öxler. Die Abmahnungen werden über ihre Rechtsanwälte Baek Law in Österrönfeld versendet.
Weitere Beiträge:
- Achtung Mehrfachabmahnung wegen German Top 100 Singe Charts
- Wer ist wer im Abmahngeschäft? Eine Übersicht über Abmahner und Abmahnanwälte.
Abmahnungsgrund
Unerlaubtes Herunterladen bzw. zum Upload bereitstellen in einer Internet-Tauschbörse des Tim Toupet Titels „So ein schöner Tag – Fliegerlied“ von den German Top 100 Singlecharts (Chart-Container).
Forderungen des Abmahners
Schadensersatz und Anwaltskosten (mit Vergleichsangebot) sowie Abgabe ist einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist als Schuldanerkenntnis formuliert! Wir können nicht empfehlen, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen.
Unsere Empfehlung
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
Sie sollten in jedem Falle reagieren. Denn bleibt das Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen. Und das verursacht unnötige und vor allem hohe Kosten.
2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!
In diesem Falle kann nicht empfohlen werden, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese zu weitgehend ist. Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass die vorformulierte Erklärung unterzeichnet werden muss. Auch wenn in den Schreiben häufig zu lesen ist, dass die Unterlassungserklärung nicht abgeändert werden darf. Selbstverständlich darf man das und die gegnerischen Rechtsanwälte müssen das auch akzeptieren – und tun es in der Praxis natürlich auch!
3. Vorsicht: Mehrfachabmahnungen bei den Top 100 Single Charts. Vorbeugende Unterlassungserklärungen?
Bei Musiksamplern, wie Top 100 Single Charts, Bravo Hits oder Ballermann Hits sind Mehrfachabmahnungen nicht auszuschließen. Der Abgemahnte erhält dann von verschiedenen Anwälten Abmahnungen wegen verschiedener Titel auf den Top100 Single Charts. Hier ist zu überlegen, ob durch sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen versucht wird, weitere Abmahnungen zu verhindern.
Filesharing-Abmahnung erhalten? Hier finden Sie die ersten wichtigen Informationen.
1. Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig - Unsere Empfehlung.
2. Infos über aktuelle Abmahnungen finden Sie in unserer Rubrik: Filesharing/ Tauschbörse
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4. Wer ist wer im Abmahngeschäft? Eine Übersicht über Abmahner und Abmahnanwälte.
5. Wie läuft eine telefonische Beratung ab? Wann entstehen Kosten?
6. Unsere Gegnerliste: Sie möchten wissen, ob wir mit Ihrem Abmahner schon Erfahrung haben, dann schauen Sie in unsere Gegnerliste.
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Dr. Stenzel.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie gern.
Rufen Sie uns einfach an:
Rostock - 0381/ 877 - 410 - 310
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KANZLEI JANKE
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