Abmahnung der "Zur Scheune Zoohandel UG" durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp + Partner

Wettbewerbsrecht

 

Die „Zur Scheune Zoohandel UG“ lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen das  Wettbewerbsrecht durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp + Partner in Düssedorf aussprechen.  In den wettbwerbsrechtlichen Abmahnungen werden fehlerhafte Informationen bei der Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern im Onlinehandel beanstandet. Des Weiteren  werden Verstöße im Zusammenhang mit der 40 EUR-Klausel abgemahnt.

 

Die Zoohandel UG vertreibt primär Tierfutter und sonstiges Tierzubehör und mahnt Wettbwerber auf eBay ab.

 

Abgemahnter Wettbewerbsverstoß

Die Zoohandel UG beanstandet in ihren Abmahnungen fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist, unvollständige 40-Euro-Klausel im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung, Fehlen von Informationen zur Vertragstextspeicherung und Informationen zu den technischen Schritten, die zum Vertragsschluss führen. Weiter mahnt die "Zur Scheune Zoohandel ab, dass Informationen dazu fehlen, wie der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann.

 

Forderung der Zoohandel UG

Die Scheune Zoohandel UG fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung auf einem Streitwert von regelmäßig 20.000,00 Euro.

Wir können nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unveränert zu unterzeichnen. Da Sie regelmäßig zu weit gefasst ist, besteht nach der aktuellen Rechtsprechung keine Pflicht diese Erklärung zu unterschreiben.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

 


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