Abmahnungen Pink Floyd Music: Interstellar Overdrive und Opening in Philly durch die Kanzlei Sasse & Partner

Urheberrecht

 

Die Pink Floyd Music Ltd. mahnt die Urheberrechtsverletzung an den Werken „Interstellar Overdrive“ und „Opening in Philly“. Versendet werden die Abmahnschreiben von der Hamburger Kanzlei Sasse & Partner, die uns bereits aus zahlreichen anderen Abmahnungen bekannt sind.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, bei eBay unautorisierte Tonträger (LP´s) der Gruppe Pink Floyd angeboten zu haben. Bei den beanstandeten Aufnahmen mit den Titeln „Pink Floyd – Interstellar Overdrive“ und „Opening in Philly“ handelt es sich jeweils um einen Mitschnitt eines Konzertes, der nicht zum separaten Verkauf freigegeben war.

Im Abmahn-Schreiben wird hierzu ausgeführt, dass diese Aufnahmen „in der angebotenen Form niemals offiziell veröffentlicht und insbesondere nicht von unserer Mandantin oder einem Lizenznehmer hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind. Es handelt sich um sog. Bootlegs“

Abgemahnt werden auch folgende weitere Werke:

Abmahner: Pink Floyd Music Ltd.

Abmahngrund: Verkauf unlizenzisierter Konzertmittschnitte

Urheberrechtsverletzung wegen Urheberrechtsverletzung durch unerlaubten Verkauf geschützter Tonträger

Forderung des Abmahners

•    Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
•    Zahlung von Abmahnkosten über 755,80 Euro
•    Erteilung von Auskunft
•    Verpflichtung zur Zahlung eines noch nicht bezifferten Schadensersatzes
•    Übersendung sämtlicher beanstandeter Tonträger an die Kanzlei Sasse & Partner

Unsere Empfehlung

Auf keinem Fall sollte die von der Kanzlei Sasse & Partner beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unverändert unterzeichnet werden. Diese Erklärung ist als Schuldanerkenntnis vorformuliert und stellt ein erhebliches Haftungsrisiko dar.

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Aber lassen Sie sich von den teilweise kurzen Fristen nicht unter Druck setzen und unterschreiben bzw. zahlen Sie nicht voreilig. Fragen Sie nach einer Fristverlängerung und lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten.

Soweit der Verkauf des Tonträgers ausschließlich privat erfolgte, könnten die Abmahnkosten gemäß § 97a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz möglicherweise auf 100,00 Euro reduziert werden. Ob diese Vorschrift zur Deckelung der Abmahngebühren greift, ist aber wie immer ein Frage des jeweiligen Einzelfalls.
Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere Erfahrung und vermeiden Sie überhöhte Zahlungen an die Abmahner.

Rufen Sie uns einfach an oder übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Unterlagen. Das telefonische Erstgespräch zur Einschätzung der Risiken und Kosten im Umgang mit ihrer Abmahnung ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 0381 – 877 410 310 oder kanzlei (at) medienrecht-urheberrecht.de

 


 

KANZLEI JANKE

Kanzlei für Urheberrecht & Medienrecht, Rostock

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