Abmahnung von ATARI EUROPE für die Computerspiele: Test Drive Unlimited 2, The Witcher, Allone in the Dark
Die Firma ATARI EUROPE lässt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an den Computerspielen Test Drive Unlimited 2, The Witcher und Allone in the Dark über die Rechtsanwälte SKW Schwarz aussprechen.
Abmahnungsgrund
Urheberrechtsverletzung wegen Download bzw. Upload der Computerspiele
• Test Drive Unlimited 2
• The Witcher
• Allone in the Dark
in Internet-Tauschbörsen bzw. Filesharing-Netzwerken.
Forderung der Atari Europe S.A.S.
Die Atari Europe fordert über ihre Anwälte SKW Scharz die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages als Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten.
Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
Reagieren Sie in jedem Falle! Bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen grundsätzlich einklagen - und dies verursacht unnötige weitere Kosten.
2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen!
Wir können nicht empfehlen, die in der Abmahnung von Atari geforderte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Diese ist als Schuldanerkenntnis formuliert und enthält die Verpflichtung des Abgemahnten, den Vergleichsbetrag (Schadensersatz, Abmahnkosten) zu zahlen, auch wenn dieser keine Tauschbörse genutzt und die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen, die oft unwirksam sind, unter Druck setzen!
3. Vorsicht bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Keine Infos preisgeben!
Vermeiden Sie, bei einer Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Rechtsanwälten, unnötige Informationen mitzuteilen. Ist die Tat erst gestanden, gibt es kein Zurück und für die Anwälte keinen Grund, die Forderungen eventuell zu reduzieren.
Wurden auch Sie von der Kanzlei SKW Schwarz im Auftrag des Computerspieleherstellers Atari abgemahnt? Dann senden Sie uns das Abmahnschreiben per Telefax oder per Email zu. Wir unterbreiten Ihnen unverzüglich ein Kostenangebot für Beratung und die Abwehr der Abmahnung. Sie entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen.
Unsere Ansprechpartner: Rechtsanwältin Janke, MLE, Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
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